23.01.2004 - Jugendschöffen gesucht Zum 31.12.2004 endet die Amtsperiode der im Jahr 2000 gewählten Jugendschöffen beim Landgericht Potsdam und den Amtsgerichten Nauen und Rathenow. Im Jahr 2004 ist somit die Neuwahl der
ehrenamtlichen Richter durchzuführen. Der Landkreis Havelland benötigt insgesamt für den Amtsgerichtsbezirk Nauen 34 Jugendschöffen (2 Jugendhauptschöffen für das Landgericht Potsdam; 22 Jugendhauptschöffen und 10
Jugendhilfsschöffen für das Amtsgericht Nauen). Für den Amtsgerichtsbezirk Rathenow werden 31 Jugendschöffen benötigt (1 Jugendhauptschöffe für das Landgericht Potsdam, 20 Jugendhauptschöffen und 10 Jugendhilfsschöffen für das
Amtsgericht Rathenow). Interessierte Personen müssen mindestens 1 Jahr im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk wohnen und das 25. Lebensjahr vollendet haben; dürfen aber das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Das Amt eines Schöffen kann nur von Bürgern deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Nähere Informationen über das Schöffenamt und die Voraussetzungen zur Wahl erhalten Sie beim Jugendamt des Landkreises Havelland
unter Tel.: 03385/ 5512425 oder unter christiane.wilde@havelland.de. Die Meldungen der Interessenten sollten das Jugendamt spätestens bis zum 27.02.2004 erreichen. |