Ehrenamtliche Richter gesucht

23.09.2004 - Ehrenamtliche Richter für Sozialgericht und Landessozialgericht in Potsdam gesucht

Für die am 01. Januar 2005 beginnende fünfjährige Amtsperiode an den Sozialgerichten werden ehrenamtliche Richter gesucht. Ihre Aufgabe ist es, den Richtern bei der Urteilsfindung in Streitverfahren in Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes zu unterstützen. Für das Sozialgericht Potsdam werden mindestens drei ehrenamtliche Richter und für das Landessozialgericht des Landes Brandenburg eine Person gesucht. Die ehrenamtlichen Richter müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und – für das Sozialgericht – das 25. Lebensjahr vollendet haben. Sie sollen im Bezirk des Sozialgerichts wohnen, der sich über die Städte Potsdam und Brandenburg sowie über die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming erstreckt. Für das Landessozialgericht müssen ehrenamtliche Richter das 30. Lebensjahr vollendet haben. Vorteilhaft wäre, wenn sie bereits mindestens fünf Jahre ehrenamtliche Richter bei einem Sozialgericht gewesen sind. Auch Personen, die sich in diesem Jahr um das Amt eines ehrenamtlichen Richters an einem Verwaltungsgericht beworben haben und nicht berücksichtigt wurden, können sich um das Amt eines ehrenamtlichen Richters an den Sozialgerichten bewerben. Interessierte können weitere Einzelheiten in den  Bürgerservicebüros in den Dienststellen Nauen (Telefon. 03321-403 5888) und Rathenow (Telefon: 03385-5511210) während der üblichen Öffnungszeiten erfragen. Die entsprechenden  Formulare liegen  dort bis zum 20. Oktober 2004 aus.