26.01.2004 -
Schächtverbot weiterhin uneingeschränkt bei diesjährigem islamischen Opferfest Das islamische Opferfest „Kurban Bayrami“ für Angehörige muslimischer
Religionsgemeinschaften findet in diesem Jahr vom 01. bis 04. Februar statt. Es erinnert an die Bereitschaft Abrahams, einen seiner beiden Söhne zu opfern und dient heute in erster Linie dazu, einen Teil des geschlachteten Tieres
an bedürftige Muslime zu verteilen, als Zeichen der Versöhnung und Hilfe. Am ersten Tag des Opferfestes versammeln sich die Gläubigen in den Moscheen. Danach erfolgt die rituelle Schlachtung der Opfertiere, die mit dem Kopf
Richtung Mekka gelegt und nach festgelegten Regeln vom ältesten männlichen Familienmitglied geschlachtet werden. Im Koran gibt es eine Reihe von Vorschriften, die den Verzehr von Fleisch bestimmter Tiere verbieten; darunter
fällt auch – je nach Glaubensgemeinschaft - der Verzehr von Tieren, die vor ihrer Schlachtung betäubt worden sind. Diese Methode des Schlachtens ohne vorherige Betäubung des Schlachttieres wird als Schächten bezeichnet. Dabei
werden mit einem Querschnitt durch den Hals alle weichen Gewebe (Haut, Muskulatur, Sehnen, Nerven, Blutgefäße, Speise- und Luftröhre) bis auf die Wirbelsäule durchtrennt. Prinzipiell ist das Schächten hierzulande verboten. Nach
den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes muss jedes Schlachttier vor Beginn des Blutentzugs (des Schlachtens) betäubt werden, um so Schmerzen und Leiden während der Tötung zu verhindern/vermindern. Mögliche Ausnahmegenehmigungen
für Mitglieder von muslimischen Religionsgemeinschaften, die den Verzehr von Fleisch geschächteter Tiere zwingend vorschreiben, wurden in Brandenburg und in Berlin bislang weder beantragt noch erteilt. Demzufolge gilt das Verbot
des Schlachtens warmblütiger Tiere ohne vorherige Betäubung im Land Brandenburg (und im Landkreis Havelland) uneingeschränkt. Wie bereits im vergangenen Jahr, führen die Tierärzte des Amts für Landwirtschaft, Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung auch während des diesjährigen Opferfestes wieder gezielt Kontrollen zur Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen durch. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: Amt für Landwirtschaft, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Amtstierärztin Dr. Pfisterer, Goethestrasse 59/60, 14641 Nauen
Tel.: 03321 – 403 5510 |