26.07.2004 - Hartz IV – Für Mammutprojekt alle Kompetenzen bündeln
Sachargumente sprechen für die Arbeitsgemeinschaft Aus Sicht der Fachleute in der Kreisverwaltung gibt es gute Gründe dafür, den durch den Kreistagsbeschluss vom
14. Juni eingeschlagenen Weg der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) fortzuführen. Dieses Modell sieht vor, dass ab Januar kommenden Jahres Landkreis, Kommunen und Agentur für Arbeit gemeinsam für die Betreuung der Bezieher des neuen
Arbeitslosengeldes II (ALG II) - sowohl für die Leistungsgewährung als auch für die Vermittlung – zuständig sein sollen. „Wenn man das Projekt Hartz IV vernünftig umsetzen will, kann man nicht leichtfertig auf Kompetenzen
verzichten“, betont Landrat Schröder in diesem Zusammenhang. Sowohl der Sachverstand der Mitarbeiter im Landkreis, vor Ort in den Kommunen als auch der der Mitarbeiter der Agentur würden dringend benötigt, um die Umstellung
gewährleisten zu können. In der Tat gibt es auf kommunaler Ebene gute und intensive Erfahrungen mit der Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Die verschiedenen Programme wie Arbeit statt Sozialhilfe, Jump plus oder Arbeit für
Langzeitarbeitslose werden seit Jahren durch Mitarbeiter des Wirtschaftsförderung- und Sozialamtes des Landkreises, durch die Mitarbeiter der Sozialämter der Kommunen und durch Freie Träger erfolgreich umgesetzt. Die
Sozialhilfedelegationssatzung des Landkreises wurde bewusst verändert, um die Nutzung dieser Möglichkeiten speziell zu honorieren. Allerdings darf man die Zahlen, die hier eine Rolle spielen, nicht vergessen: Derzeit erhalten
ca. 5.300 Menschen im Landkreis Sozialhilfe. Etwa 3.700 von ihnen werden zukünftig ALG II erhalten. Es wird damit gerechnet, dass es im Havelland etwa 12.300 Bezieher von Arbeitslosengeld II geben wird – das sind fast 10.000
Menschen mehr, die bei dem Optionsmodell allein durch die kommunale Ebene betreut werden müssten. In Landkreis und Kommunen gibt es etwa 50 Fachleute, die mit Leistungsgewährung, Vermittlung und Betreuung von Sozialhilfeempfängern
befasst sind. Errechnet wurde, dass für die genannte Zahl von ALG II-Beziehern ca. 150 Fachleute benötigt würden. Diese Lücke können Kommunen und Landkreis nicht allein schließen; die Agentur für Arbeit muss hier mit ins
Boot. Auch Sozialminister Baaske hat mehrfach betont, dass Landkreise, die das Optionsmodell wählen wollen, gute und ausreichende „Fallmanager“, also in der Vermittlung versierte Leute, haben müssen. Natürlich wird die kommunale
Kompetenz für Langzeitarbeitslosigkeitsprogramme genauso in die AG eingebracht wie das lokale „Know How“ der Bürgermeister – alles andere wäre unsinnig. So wird ab August gemeinsam mit Bürgermeistern, Vereinen und Freien
Trägern ein Beschäftigungskatalog erarbeitet werden, in dem Maßnahmen und Tätigkeiten aufgelistet werden, die ab Januar mit den Geldern, die durch Harz IV zur Verfügung gestellt werden (Zuverdienst 2 Euro/Stunde), umgesetzt werden
könnten. „Doch Ziel bleibt ja darüber hinaus immer die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, und die offenen Stellen hier vermehren sich ja nicht allein dadurch wundersam, dass man statt Agenturmitarbeitern kommunalen
Mitarbeitern die Betreuung überträgt “, so Landrat Schröder. „Und deshalb muss aus bisheriger Zuständigkeit die Agentur für Arbeit in der fachlichen und politischen Verantwortung bleiben.“ Der von der Havelland-CDU in den
Mittelpunkt gestellte Ansatz der „regionalen Vermittlung und regionalen Kompetenz“ als Argument für das Optionsmodell (die alleinige Betreuung der ALG II-Bezieher durch die kommunale Ebene) trifft genauso auch für das Modell der
Arbeitsgemeinschaft zu. Für die AG spricht jedoch, dass vorhandene Manpower und Erfahrungen auf verschiedenen Gebieten in der Anfangsphase von Hartz IV, zu Beginn des kommenden Jahres, besser genutzt werden können. Welche
Erfahrungen man im ersten Jahr der Umsetzung der Bundesreform machen wird, wird sich dann zeigen und ergebnisoffen ausgewertet. „Alles andere wäre ein Husarenritt auf Kosten der Betroffenen“, so Landrat Schröder. Ob auch nur
ansatzweise die organisatorischen Konsequenzen eines Umschwenkens auf das Optionsmodell bedacht und berechnet worden sind, bezweifelt Schröder. „Aber auf dem Sonderkreistag werden die Antragsteller das ja ausführlich darstellen
können“, so der Landrat. |