Leitfaden Nr. 3 zum Arbeitslosengeld II liegt aus

26.08.2004 - Leitfaden Nr. 3 zum Arbeitslosengeld II liegt aus

Ab heute liegt der Leitfaden Nr. 3 zum Thema Unterkunftskosten in den Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland aus. In dem vom Sozialamt erarbeiteten  Leitfaden wird dargestellt, welche Unterkunftskosten im Rahmen des Arbeitslosengeldes II übernommen werden und zu welchen Rahmenbedingungen.
Viele zukünftige Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Sorge, aus ihren Wohnungen ausziehen zu müssen weil sie vielleicht zu groß sind. Hier kann gesagt werden, dass es auf die überwiegende Mehrheit der Haushalte nicht zutrifft. Eine aktuelle Wohngeldstatistik, erstellt vom Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik, für den Landkreis Havelland ergab, dass arbeitslose Wohngeldempfänger durchschnittlich die gleiche Miete zahlen wie  Sozialhilfeempfänger. D.h. also, dass die überwiegende Mehrzahl der Haushalte, die ab den 1.01.2005 Arbeitslosengeld II beziehen werden, bereits heute in angemessenen Wohnraum lebt. Somit erhalten sie auch weiter mit dem Arbeitslosengeld II ihre Unterkunftskosten. Es wird keine „Zwangsumzüge“ in billigere oder kleinere Wohnungen in nennenswertem Ausmaß geben. Die weinigen Ausnahmefälle werden immer als Einzelfall geprüft.
Nähere Angaben zu den Rahmenbedingungen sind im Leitfaden dargestellt.