27.02.2004 - Jugendschöffen gesucht Zum 31.12.2004 endet die Amtsperiode der im Jahr 2000 gewählten Jugendschöffen beim Landgericht Potsdam und den Amtsgerichten Nauen und Rathenow. Im Jahr 2004 müssen demzufolge die
ehrenamtlichen Richter neu gewählt werden. Bislang haben sich leider nur wenige Interessenten für dieses Ehrenamt gemeldet. Deshalb folgt hier noch einmal der Aufruf: Der Landkreis Havelland benötigt insgesamt für den
Amtsgerichtsbezirk Nauen 34 Jugendschöffen (2 Jugendhauptschöffen für das Landgericht Potsdam; 22 Jugendhauptschöffen und 10 Jugendhilfsschöffen für das Amtsgericht Nauen). Für den Amtsgerichtsbezirk Rathenow werden 31
Jugendschöffen benötigt (1 Jugendhauptschöffe für das Landgericht Potsdam, 20 Jugendhauptschöffen und 10 Jugendhilfsschöffen für das Amtsgericht Rathenow). Interessierte Personen müssen mindestens 1 Jahr im jeweiligen
Amtsgerichtsbezirk wohnen und das 25. Lebensjahr vollendet haben; dürfen aber das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Das Amt eines Schöffen kann nur von Bürgern deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Nähere Informationen über das Schöffenamt und die Voraussetzungen zur Wahl erhalten Sie beim Jugendamt des Landkreises Havelland unter Tel.: 03385/ 5512425 oder unter christiane.wilde@havelland.de. |