01.06.2005 -
Vorbereitung des Schuljahres 2005/2006 – Schülerfahrkarten sollten jetzt bestellt werden
Bestellformulare ab sofort in allen Schulen und in den Bürgerservicebüros des Landkreises Nachdem der Kreistag des Landkreises Havelland am 09.05.2005 die 1. Änderung der Satzung des Landkreises Havelland über die
Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten (Satzung) beschlossen hat, laufen im Landkreis und der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) die Vorbereitungen für das kommende Schuljahr.
Unverändert ist die Verfahrensweise der Bestellung einer subventionierten Schülerfahrkarte. Wer also im kommenden Schuljahr für die Fahrt zwischen Wohnung und Schule den Öffentlichen Personennahverkehr und damit eine
Schülerfahrkarte benötigt, kann diese wiederum mittels Bestellformular direkt bei der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH bestellen. Das neue Bestellformular ist in allen Schulen im Landkreis, in den Bürgerservicebüros sowie über das
Internet unter www.havelbus.de, Schülerverkehr HVL
erhältlich. Dem Bestellformular ist wie im Vorjahr ein Elternbrief beigefügt, der u. a. über die Elternanteile informiert. Im Internet ist die Übersicht über die Elternanteile ebenfalls dargestellt. Die Bestellung der
Schülerfahrkarte sollte umgehend, spätestens jedoch bis zum 23.06.2005, also noch vor den Sommerferien bei der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH vorliegen. Nur so kann sichergestellt werden, dass bei der zu erwartenden Antragflut
jeder Schüler mit Beginn des kommenden Schuljahres eine Fahrkarte erhält. Die Beantragung einer Beförderung im Schülerspezialverkehrs, wenn aufgrund einer vorliegenden körperlichen oder geistigen Behinderung eines Schüler eine
Beförderung im ÖPNV nicht möglich ist, erfolgt ebenfalls wie bisher beim Landkreis Havelland und sollte spätestens bis zum 23.06.2005 vorliegen. Schüler, die private Kraftfahrzeuge nutzen oder in einem Internat oder Wohnheim
untergebracht sind, und Schüler beruflicher Schulen beantragen Zuschüsse zu den Fahrtkosten nach wie vor beim Landkreis. Alle vor Beginn des neuen Schuljahres notwendigen Antragsformulare sind ab sofort in den
Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland in den Dienststellen Rathenow (Tel. 03385/5551 1210) und Nauen (Tel. 03321/403 5888) erhältlich und auch über das Internet unter
www.havelland.de, Bürgerservice, Leistungen, Schülerbeförderung abrufbar. Im Zusammenhang mit der
bevorstehenden Fahrkartenbestellung sowie der Beantragung aller übrigen Zuschüsse zu den Fahrtkosten, können sich die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern mit allen Regelungen der Schülerbeförderungssatzung und der 1.
Änderung der Satzung vertraut machen. Das kann in den Bürgerservicebüros des Landkreises zu den üblichen Öffnungszeiten oder über das Internet unter www.havelland.de, Presse, Amtsblätter, Amtsblatt Nr. 09/2004, S. 53 ff. und Nr. 07/2005, S. 47 ff. erfolgen. |