01.12.2005 - EU trifft neue Regelungen - Einführung digitaler Kontrollgeräte für den gewerblichen StraßenverkehrDie Eu wird wahrscheinlich zum 1. Januar 2005 die Einführung digitaler Kontrollgeräte zur Überwachung
der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr vorschreiben. Die Neuregelung soll nur für Neuzulassungen gelten. Betroffen sind Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und
Omnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen, die erstmals in den Verkehr gebracht werden. Für die Bedienung der digitalen Kontrollgeräte sind unterschiedliche Chipkarten erforderlich. Sie werden in 3 verschiedene Arten
unterteilt: in Fahrer,- Werkstatt- und Unternehmerkarten. Die Fahrerkarte enthält Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten. Sie wird personengebunden ausgestellt. Wichtig ist, dass die
Fahrerkarte nur beantragt werden kann, wenn bereits ein EU-Führerschein vorhanden ist. Der Landkreis empfiehlt daher Kraftfahrern, die noch nicht im Besitz eines EU-Führerscheines sind, in ihrer Berufsausübung aber von der
Neuregelung betroffen sein könnten, jetzt die Zeit für den Umtausch des Führerscheines zu nutzen. Die Werkstattkarten werden Werkstattpersonal personengebunden ausgestellt, welches sich nachweislich einer entsprechenden
Ausbildung unterzogen hat. Die Unternehmerkarte wird Inhabern von Firmen oder Betrieben ausgestellt, die Fahrzeuge verwenden, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EWG) 3820/85 fallen. Beantragt werden können die
genannten Karten in den beiden Dienststellen des Bürgerservicebüros des Landkreises in Rathenow, Platz der Freiheit 1 und Nauen, Goethestr. 59/60. Dort können Sie auch die Umstellung auf den EU-Führerschein vornehmen lassen.
Weitere Informationen, auch zu den notwendigen Unterlagen für die Antragstellung erhalten Sie auch unter www.havelland.de - Bügerservice
oder telefonisch unter 03385/5511210 (Rathenower Bereich), 03321/4035888 (Bereich Nauen). |