Probenentnahme durch geschulte Jagdausübungsberechtigte möglich

04.03.2005 - Probenentnahme für Trichinenuntersuchung beim Schwarzwild in Zukunft durch geschulte Jagdausübungsberechtigte möglich

Aufgrund einer Änderung des Fleischhygienegesetzes und der Fleischhygieneverordnung ist es künftig möglich, dass Jagdausübungsberechtigte Proben von in ihrem Jagdbezirk erlegten Wildschweinen für die amtliche Trichinenuntersuchung entnehmen können. Die Übertragung dieser Tätigkeit durch die zuständige Behörde darf nur an Jagdausübungsberechtigte erfolgen, die für diese Aufgabe geschult wurden.
Im Landkreis Havelland ist das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung die für die Schulung zuständige Behörde. Interessenten können sich dort schriftlich mittels eines formlosen Antrages anmelden. Dieser Antrag muss bis spätestens 10. März beim Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, z.Hd. Frau Dr. Pfisterer, Goethestrasse 59-60, 14641 Nauen per Post oder per Fax (Faxnummer: 03321-403 5534) eingegangen sein und folgende Angaben enthalten:

  • Name und vollständige Anschrift des Jagdausübungsberechtigen
  • Revier
  • Funktion innerhalb des Reviers (Pächter etc.)
  • Nummer und Ausstellungsort des Jagdscheins
  • Angabe des gewünschten Schulungsorts (Raum Rathenow, Nauen oder Friesack)

Bitte beachten: Bei Pächtergemeinschaften/Obmännern müssen für jeden einzelnen Mitpächter die oben genannten Angaben aufgeführt werden!
Die ca. einstündigen Schulungen sind für Ende März/Anfang April geplant und werden jeweils im Raum Rathenow, Friesack und Nauen stattfinden. Die Schulungsgebühr beträgt 15 Euro.