Eilverordnung zur Bekämpfung der Geflügelpest ist in Kraft

05.09.2005 - Eilverordnung zur Bekämpfung der Geflügelpest ist in Kraft

Seit Ende 2003 breitet sich eine Geflügelpest („Vogelgrippe-„)-Epidemie im asiatischen Raum aus aus, die zu einem Massensterben in Geflügelfarmen geführt hat Betroffen sind derzeit Kambodscha, Kasachstan, Indonesien, Japan, Laos, Malaysia, Pakistan, Russland, Sibirien, Südkorea, Thailand, Vietnam, Volksrepublik China einschl. Hongkong. Die Überschreitung des Urals in Richtung Westen ist derzeit nicht nachgewiesen.
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung, und Landwirtschaft hat auf diesen erneuten Seuchenausbruch mit der Verordnung zur Untersuchung auf die Klassische Geflügelpest reagiert und für das gesamte Bundesgebiet – und damit auch für das Land Brandenburg - konkrete Schutzmassnahmen erlassen, die seit dem 2. September in Kraft sind.
Die wichtigsten Bestimmungen sind in einem Merkblatt aufgeführt. Dazu gehören unter anderem stichprobenartige Blutuntersuchungen im Zeitraum vom 15.10. bis 15.12.2005 in Freilandgeflügelhaltungen mit mehr als 100 Tieren bzw. nach Anweisung des Amtstierarztes sowie verstärkte Untersuchung von Wildvögeln unter Einbeziehung der Jäger.
Entgegen vorheriger Annahme wurde eine Zwangaufstallung der Geflügelbestände bisher nicht angeordnet; eine entsprechende weitere Eilverordnung wird jedoch im Moment erarbeitet.
Anlage: Merkblatt der Amtstierärztin