Landkreis hat angemessen reagiert

06.01.2005 - Landkreis hat gegenüber Betreiber des Asylbewerberheims angemessen reagiert

Nach Bewertung des Urteils beim Amtsgericht Rathenow zur eingereichten Klage der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der danach erfolgten öffentlichen Äußerungen des Geschäftsführers der AWO hat der Landkreis Havelland im Dezember angemessen und deutlich gegenüber dem Vertragspartner reagiert. Darüber hinaus wurde dem Betreiber des Heims mitgeteilt, dass im Falle weiterer erheblicher Pflichtverletzungen auch eine Kündigung des Betreibervertrags ins Auge gefasst werden müsse.
Eine detailliertere Auswertung des Vorgangs wird wie angekündigt auf der nächsten Sitzung des dafür zuständigen Fachausschusses für Landwirtschaftsförderung, Umwelt, Öffentliche Ordnung und Sicherheit (voraussichtlich am 15.02.2005) erfolgen.
Darüber hinaus hat Landrat Schröder den Leserbrief des AWO-Chefs als „in jeder Hinsicht deplaziert und schädlich“  gewertet. „Eine fachliche Prüfung der Vorwürfe durch mein Haus und eine fachliche Reaktion hatten bei mir jedoch Vorrang vor schnellen öffentlichen Äußerungen“, so Schröder abschließend.