06.01.2005 - Landkreis hat gegenüber Betreiber des Asylbewerberheims angemessen reagiert Nach Bewertung des Urteils beim Amtsgericht Rathenow zur eingereichten Klage
der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der danach erfolgten öffentlichen Äußerungen des Geschäftsführers der AWO hat der Landkreis Havelland im Dezember angemessen und deutlich gegenüber dem Vertragspartner reagiert. Darüber hinaus wurde
dem Betreiber des Heims mitgeteilt, dass im Falle weiterer erheblicher Pflichtverletzungen auch eine Kündigung des Betreibervertrags ins Auge gefasst werden müsse. |