Neue Kleinkläranlagenrichtlinie

09.06.2005 - Neue Kleinkläranlagenrichtlinie

Das Umweltamt des Landkreises Havelland weist darauf hin, dass ab 2006 auch Kleinkläranlagen mit einem Abwasserzufluss von  bis  zu 8 m³ pro Tag eine zusätzliche biologische Reinigungsstufe (Sauerstoffzufuhr) vorweisen müssen. Das sieht die Kleinkläranlagenrichtlinie des Wasserhaushaltsgesetzes im Interesse des Gewässerschutzes vor.
Bislang sind Kleinkläranlagen der genannten Größe von der zusätzlichen Reinigungsstufe ausgenommen.
Für Anfragen zu den Nachrüstmöglichkeiten gibt das Umweltamt, Untere Wasserbehörde, gern unter Tel. 03321 403 5430 bzw. schriftlich Goethestraße 59/60, 14 641 Nauen, Auskunft.
Ein Weiterbetrieb der Anlagen ohne Nachrüstung ist nur als abflusslose Sammelgrube, d.h. nach Verschluss des Abflusses, zulässig.