09.06.2005 - Neue Kleinkläranlagenrichtlinie Das Umweltamt des Landkreises Havelland weist darauf hin, dass ab 2006 auch Kleinkläranlagen mit einem Abwasserzufluss von bis zu 8 m³ pro Tag eine zusätzliche biologische
Reinigungsstufe (Sauerstoffzufuhr) vorweisen müssen. Das sieht die Kleinkläranlagenrichtlinie des Wasserhaushaltsgesetzes im Interesse des Gewässerschutzes vor. |