11:01:2005 - Verlängerung von Fischereischeinen ab dem 01.01.2005
mit Umtausch in neue Dokumente verbundenDie Untere Fischereibehörde des Landkreises Havelland informiert, dass mit Wirkung vom 01.01.2005 im Land
Brandenburg neue Fischereischeindokumente gelten. Grundsätzlich behalten zunächst alle Fischereischeine ihre Gültigkeit. Fischereischeine, die z.B. bis zum 31.12.2005 oder länger gültig sind, werden erst zu diesem Zeitpunkt
umgetauscht. Fischereischeine, die bis zum 31.12.2004 gültig sind und vor dem 31.12.2004 verlängert wurden, werden nicht getauscht. Diese werden erst beim Ablauf ihrer Gültigkeit (z.B. bei 5-Jahresfischereischeinen
31.12.2009) umgetauscht. Wer jetzt seinen Fischereischein, egal ob A, B, Jugend- oder Sonderfischereischein verlängern will, erhält den neuen Fischereischein. Hierzu ist bei der Beantragung auf Verlängerung bzw. Neuausstellung
ein neues Passbild notwendig. Die Erteilung der Fischereischeine für Personen mit Wohnsitz im Landkreis Havelland erfolgt in beiden Dienststellen des Bürgerservicebüros in Rathenow und Nauen. Sprechzeiten: |