Verlängerung von Fischereischeinen

11:01:2005 - Verlängerung von Fischereischeinen ab dem 01.01.2005 mit Umtausch in neue Dokumente verbunden

Die Untere Fischereibehörde des Landkreises Havelland informiert, dass mit Wirkung vom 01.01.2005 im Land Brandenburg neue Fischereischeindokumente gelten.
Grundsätzlich behalten zunächst alle Fischereischeine ihre Gültigkeit.
Fischereischeine, die z.B. bis zum 31.12.2005 oder länger gültig sind, werden erst zu diesem Zeitpunkt umgetauscht. Fischereischeine, die bis zum 31.12.2004 gültig sind und vor dem 31.12.2004 verlängert wurden, werden nicht getauscht. Diese werden erst beim Ablauf ihrer Gültigkeit (z.B. bei  5-Jahresfischereischeinen 31.12.2009) umgetauscht.
Wer jetzt seinen Fischereischein, egal ob A, B, Jugend- oder Sonderfischereischein verlängern will, erhält den neuen Fischereischein. Hierzu ist bei der Beantragung auf Verlängerung bzw. Neuausstellung ein neues Passbild notwendig.
Die Erteilung der Fischereischeine für Personen mit Wohnsitz im Landkreis Havelland erfolgt in beiden Dienststellen des Bürgerservicebüros in Rathenow und Nauen.

Sprechzeiten:

Dienststelle Rathenow

Platz der Freiheit 1
montags  09.00 – 13.00 Uhr
dienstags 09.00 – 18.00 Uhr
mittwochs  geschlossen
donnerstags 09.00 – 18.00 Uhr
freitags  09.00 – 13.00 Uhr

Dienststelle Nauen

Eingang Hamburger Straße Nr. 4
montags  09.00 – 13.00 Uhr
dienstags 09.00 – 18.00 Uhr
mittwochs  geschlossen
donnerstags 09.00 – 18.00 Uhr
freitags  09.00 – 13.00 Uhr

nur in Nauen zusätzlich:
jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09.00 bis 12.00 Uhr