12.07.2005 - Landrat begrüßt angekündigte Stärkung der Kompetenzen der
Arbeitsgemeinschaften/ Betriebsausflug für Landkreis-Mitarbeiter im ILZ abgelehnt Unlängst plädierte Wirtschaftsminister Clement dafür, die
Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse in den Arbeitsgemeinschaften zu präzisieren. Auch aus aktuellem Anlass begrüßt Landrat Dr. Burkhard Schröder diesen Vorstoß. Denn bislang müssen die Geschäftsführungen der
Arbeitsgemeinschaften damit umgehen, dass sowohl die Budgethoheit als auch grundsätzliche Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse bezüglich des Personals, das von der Arbeitsagentur entsandt ist, bei der Zentrale der Bundesagentur
liegen. Clement kündigte an, dass die Arbeitsgemeinschaften eine höhere Selbständigkeit erhalten und die Regie für alle Mitarbeiter und für die Finanzen vor Ort liegen sollen. Nur die Kontrollverantwortung soll die
Agentur behalten. „Auch wir im Havelland haben im Integrations- und Leistungszentrum (ILZ) durch die langen Dienstwege in der Arbeitsagentur durchaus Reibungsverluste im Tagesgeschäft“, sagt Landrat Schröder. Jüngstes
Beispiel für differierende Auffassungen zwischen Landkreis und Agentur ist ein eintägiger Betriebsausflug, den die Bundesagentur für ihre Mitarbeiter Ende August vorgesehen hat. „Wir als Landkreis haben bei unseren Mitarbeitern
und bei der Agentur dafür um Verständnis gebeten, dass wir für unsere Mitarbeiter diesen Ausflug nicht vorsehen werden“, erklärt Schröder. „Unserer Auffassung nach ist zur Zeit nicht die Stunde für Betriebsausflüge.“ Bei einer
anhaltend schwierigen Bearbeitungslage in den einzelnen Dienststellen könne die Berechtigung eines solchen Ausfluges der Bevölkerung nicht vermittelt werden. Der Personalrat der Bundesagentur kritisiert die Haltung der Kreisspitze;
die Arbeitnehmervertretung des Landkreises unterstützt sie jedoch. „Wenn die Ankündigungen des Bundesministers umgesetzt werden, dass die Arbeitsgemeinschaften vor Ort mehr Kompetenzen bekommen sollen, dann wird zukünftig auch
ein solch unterschiedliches Vorgehen zweier Arbeitgeber für Mitarbeiter einer Einrichtung nicht mehr möglich und nötig sein“, so Schröder abschließend. |