Der Amtsarzt informiert: Grippeschutzimpfung 2005/2006

14.09.2005 - Der Amtsarzt informiert: Grippeschutzimpfung 2005/2006

In diesem Jahr ist es besonders wichtig, dass sich jeder gegen Grippe  impfen lässt. Die Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verfolgen aufmerksam die Ausbreitung der Vogelgrippe, und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Vogelgrippe auch einmal auf  Menschen überspringen könnte. Alle Fachleute sind sich darin einig, dass dann eine weltweite Epidemie, eine so genannte Pandemie, droht. In den vergangenen Jahren ist es bei den unterschiedlichen Grippewellen immer gelungen, relativ frühzeitig mit aktuellen Virusgrippetypen Impfstoffe zu produzieren, die einen  guten Impfschutz boten.
Der aktuelle Virusgrippeimpfstoff enthält  das  gereinigte Antigen mehrerer A- und B-Grippevirustypen. Er entspricht der Empfehlung der WHO für die nördliche Hemisphäre und der Entscheidung der Europäischen Union für die Saison 2005/2006.

Wer sollte sich zuerst impfen lassen?

Menschen mit Herz- Kreislauferkrankungen, Lungenkrankheiten, Nierenerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen (Zuckerkranke) und Menschen über 60 Jahre sowie Bewohner von Seniorenresidenzen sollten sich impfen lassen. Aber auch die Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sollten geimpft sein. Wer viel mit Menschen zu tun hat und tagtäglich viel Publikumskontakt hat, müsste sich impfen lassen, um nicht selbst zu erkranken oder andere anzustecken.

Wann sollte man sich impfen lassen?

Die beste Zeit  zur Grippeschutzimpfung ist September bis November. Mit der kälteren Jahreszeit setzen bei uns die Nasen-Rachen-Erkrankungen ein und viele Menschen leiden im Winterhalbjahr unter Husten und Schnupfen, der jedoch nicht immer auf die echte Virusgrippe zurückzuführen ist, da es noch ca. 200 andere Viren mit ähnlichen Symptomen gibt.

Wie viel Impfstoff wird verabreicht?

Kinder ab 3 Jahre, Jugendliche und Erwachsene erhalten einmalig eine Impfdosis von 0,5 ml in den Muskel oder unter die Haut. Kinder im Alter von 6 Monaten bis unter drei Jahre erhalten 0,25 ml von dem Impfstoff.
Sind diese Kinder noch nie gegen Grippe geimpft worden, so sollten sie nach  einem Monat eine Auffrischungsimpfung mit gleicher Dosierung erhalten.

Welche Nebenwirkungen kann es nach der Grippeschutzimpfung geben?

Häufig kommt es zu einer örtlichen Rötung und Schwellung an der Einstichstelle. Es gibt aber auch Allgemeinreaktionen mit Fieber, Frösteln, Unwohlsein, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen. Diese Symptome deuten manche Menschen als Grippeerkrankung nach der Schutzimpfung. Sie haben aber mit einer echten, gerade im Alter oft tödlich verlaufenden Virusgrippe, nichts zu tun.
Seltener sind Hautausschlag, Missempfindungen oder Allergien mit Schock. Die schwerste Komplikation nach der Grippeschutzimpfung ist das so genannte Guillain-Barré-Syndrom, was zum Glück selten vorkommt und mit einer aufsteigenden Lähmung verbunden ist. Nach der Schutzimpfung können falsch-positive Ergebnisse bei Blutuntersuchungen auf AIDS (HIV 1), auf bestimmte Retroviren (HTLV 1) und  auf Hepatitis C  vorkommen.

Wer sollte sich nicht impfen lassen?

Menschen mit Allergien gegen Formaldehyd, Octoxinol 9, Neomycin sowie gegen Hühnereiweiß sollten sich nicht impfen lassen. Auch Menschen, die an akuten fieberhaften Erkrankungen leiden, sollten nicht geimpft werden. 

Wann setzt der Impfschutz ein und wie lange hält er vor ?

Der Impfschutz beginnt 2-3 Wochen nach der Schutzimpfung und hält  6 –12 Monate an.

Dürfen Schwangere geimpft werden?

Bisher liegen keine Erkenntnisse vor, die unerwünschte Folgen für Mutter und Kind durch eine Grippeschutzimpfung haben. Ab zweiten Trimester der Schwangerschaft kann die Grippeschutzimpfung erfolgen. Wenn Schwangere an Erkrankungen leiden, die das Risiko

von Grippekomplikationen erhöhen können, ist die Impfung in jedem Stadium der Schwangerschaft möglich.

Wo kann man sich impfen lassen?

Im Gesundheitsamt werden die Grippeimpfungen
jeden Montag von 15:00-18:00 Uhr in Nauen, Goethestraße 59/60, Zimmer 315
und
jeden Dienstag von 9:00 –12:00 und 15:00 –18:00 Uhr in Rathenow, Paracelsus-Krankenhaus, Haus A, Zimmer 123,
durchgeführt.  Bitte bringen Sie zur Impfung Ihren Impfausweis und die Chip-Karte Ihrer Krankenkasse mit. Die Impfung im Gesundheitsamt wird unentgeltlich durchgeführt bis auf Mitglieder bei Betriebskrankenkassen und privat Versicherte, die die Impfung im Gesundheitsamt bar bezahlen müssen (reine Impfstoffkosten).

Auch Hausärzte und Betriebsärzte impfen gegen Grippe.