15.04.2005 -
Appell an Projektträger im Havelland: Arbeitsmaßnahmen angemessenen betreuen und sachgemäß kalkulieren 1832 Teilnehmer für Maßnahmen mit
„Mehraufwandsentschädigung“ (1,10 – 1,50 Euro-Jobs) hat das ILZ Havelland bislang bewilligt. Nach den ersten Wochen Praxis zeigt sich, dass die Maßnahmen insgesamt gut angelaufen sind und wichtige gemeinnützige Arbeiten von
den ArbeitslosengeldII (ALGII)-Empfängern geleistet werden. Aber es zeigen sich auch einige Probleme. In diesem Zusammenhang fordert Landrat Dr. Schröder alle Projektträger auf, für die von ihnen beantragten und betreuten
öffentlichen Beschäftigungsmaßnahmen u. a. Sachkosten, Betreuerkosten und gegebenenfalls Fahrtkosten der Teilnehmer angemessen und sorgfältig zu kalkulieren und entsprechend der Planung umzusetzen. Denn für jeden
ALGII-Empfänger, der im Rahmen solcher Projekte eingesetzt wird, erhalten die Maßnahmeträger vom ILZ so genannte Steuerungskosten. Was von dem Geld bezahlt werden soll, muss der Träger dezidiert nachweisen, dazu können u.a. Kosten
für Betreuung und Anleitung, Material, Fahrtkosten oder Verwaltungskosten gehören. Vereinzelt sind jetzt Vorwürfe bekannt geworden, dass Menschen, die einen weiten Anfahrtsweg zur Tätigkeit haben, die Fahrtkosten nicht zusätzlich
vom Träger erstattet bekommen oder dass die fachliche Anleitung vor Ort mehr als zu wünschen übrig lasse. „Und das ist so nicht hinnehmbar“, betont Landrat Schröder. „Jeder Träger muss das Geld entsprechend des
Bewilligungsbescheides einsetzen, und vor allem so, dass die Menschen unter vernünftigen Bedingungen arbeiten können.“ Das ILZ wird dazu verstärkt Kontrollen durchführen. Bei krassem Fehleinsatz von Steuerungskosten wird sich der
Landrat bei Empfehlung des Fachbeirates für die Sperre des Trägers bezüglich weiterer Maßnahmebewilligungen einsetzen. |