16.12.2005 - Wie das Amt für Landwirtschaft und Veterinärwesen
mitteilt, ist die 4. Eilverordnung seit dem 15.12.2005 in Kraft. Damit muss das Geflügel nicht mehr in Ställen oder vogelsicheren Volieren gehalten werden.
Dabei ist aber folgendes zu beachten: Wer Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) nicht ausschließlich in Ställen hält, hat sicherzustellen, dass die Tiere nur an
Stellen gefüttert und nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben. Außerdem ist Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für wildlebende
Zugvögel unzugänglich aufzubewahren ist. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Geflügelschauen u.ä. sind verboten, können aber weiterhin stattfinden, soweit sichergestellt ist, dass das ausgestellte Geflügel längstens fünf Tage
vor der Veranstaltung klinisch tierärztlich untersucht worden ist. Die Bescheinigungen dazu sind dem Veranstalter nachzuweisen und auf Verlangen dem Amtstierarzt vorzulegen. Das auf Geflügelmärkten aufgestellte Geflügel muss
längstens fünf Tage vor der Veranstaltung im Bestand klinisch tierärztlich untersucht worden sein. Die Bescheinigungen dazu sind dem Veranstalter nachzuweisen und auf Verlangen dem Amtstierarzt vorzulegen. Die Mitarbeiter des
Veterinäramtes möchten sich auf diesem Weg bei allen Geflügelhaltern im Landkreis Havelland bedanken. Auf den zahlreichen Kontrollen konnten Sie feststellen, dass sich die Geflügelhalter an die Anordnungen gehalten haben und dies
ohne großartige Diskussionen. Die im Landkreis Havelland auf Geflügelpest untersuchten Blutproben und Tierkörper waren negativ. Nach wie vor werden erlegte Wildvögel untersucht. |