Einmessungspflicht für Bauherren

17.01.2005 - Einmessungspflicht für Bauherren: Gebäude müssen in die Karte

Katasteramt prüft zur Zeit in Schönwalde, Dallgow und Brieselang
Um die digitale Liegenschaftskarte des Landkreises Havelland aktuell zu halten, führt das Kataster- und Vermessungsamt systematische Feldvergleiche durch. Dabei wird u.a. überprüft, ob die nach dem Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz bestehende Verpflichtung zur Gebäudeeinmessung erfüllt worden ist.
Die Arbeiten zum Feldvergleich haben im August 2003 in Falkensee begonnen und erstrecken sich systematisch auf den gesamten Landkreis. Derzeit sind die Mitarbeiter des Kataster- und Vermessungsamtes in den Gemeinden Schönwalde-Glien, Dallgow-Döberitz und Brieselang tätig.
Wird auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so ist der jeweilige Eigentümer, Nutzungs- oder Erbbauberechtigte verpflichtet, das neu errichtete Gebäude oder einen Anbau einmessen zu lassen und damit die Fortführung der amtlichen Liegenschaftskarte auf seine Kosten zu veranlassen. Die Einmessung ist unabhängig vom bauaufsichtlichen Verfahren und nicht zu verwechseln mit dem dort geforderten Nachweis über die Einhaltung der Hausgröße. Die Verpflichtung zur Gebäudeeinmessung verjährt nicht. Es bedarf auch keines gesonderten Hinweises dafür. Auch ein privater Bauleistungs- oder Architektenvertrag entbindet den Bauherrn nicht.
In den wenigen Fällen, in denen die Prüfungen ergeben, dass eine Gebäudeeinmessung noch aussteht, setzt sich das Kataster- und Vermessungsamt mit dem Eigentümer schriftlich in Verbindung. Kommt er innerhalb einer angemessenen Frist (4 Wochen nach Aufforderung) seiner Verpflichtung nicht nach, kann das Amt das Erforderliche auf seine Kosten durchführen.
Die Höhe der Kosten sind abhängig vom Wert der fertigen baulichen Anlage und richten sich nach der Gebühren- und Kostenordnung.
Der Nachweis von Gebäuden in der Liegenschaftskarte wird insbesondere benötigt von Notaren, Versicherungen, Banken, Polizei, Feuerwehr und anderen Rettungskräften. Darüber hinaus sind Stadt- und Verkehrsplaner darauf angewiesen, dass die Gebäude in den Karten verzeichnet sind.

 
Beispielausschnitt Digitale Liegenschaftskarte