18.11.2005 - Einführungstermin verschoben - Gebührensatzung für Sporthallen soll erst am 01. April 2006 in Kraft tretenAuf der Kreistagssitzung am 28. November 2005 werden die Abgeordneten über die Nutzungs-
und Gebührensatzung für schulische Räume und Sportstätten des Landkreises Havelland zu entscheiden haben. Sowohl in den zuständigen Fachausschüssen als auch im Kreisausschuss am 14. November 2005 machten Vertreter der Verwaltung
aber auch verschiedene Abgeordnete deutlich, dass aus ihrer Sicht keine Alternative zur Erhebung von Gebühren besteht und erinnerten an das durch den Kreistag am 09.05.2005 beschlossene Haushaltssicherungskonzept. Mit diesem ist
der Landrat durch den Kreistag beauftragt “eine Satzung für die Nutzung schulischer Räume einschließlich Sporthallen …zu erarbeiten“ und finanzielle Eigenbeiträge zu erschließen. Bei der Erhebung der Gebühren unterscheidet die
Satzung zwischen gewerblichen Nutzern bzw. kommerziellen Veranstaltungen – diese sollen kostendeckende Gebühren entrichten – und gemeinnützigen Vereinen – die nur einen Teil der anfallenden Kosten entrichten sollen. Die Höhe der
Gebühren muss nun vom Kreistag entschieden werden. Zuvor wollen die Fraktionen noch einmal für sich zu diesem Thema beraten. Bislang ist laut Sitzungsunterlagen vorgesehen, die Satzung am 1. Januar 2006 in Kraft zu setzen. Um
Übergangshärten zu vermeiden und damit sich bisherige Nutzer besser auf die neue Situation einstellen können, schlägt Landrat Dr. Schröder jetzt vor, die Inkraftsetzung der Satzung vom 01. Januar 2006 auf den 01. April 2006 zu
verschieben. Der Vorschlag wurde inzwischen mit den Fraktionsvorsitzenden der Zählgemeinschaft abgestimmt. |