18.11.2005 - Jägerprüfung 2006 Wie die untere Jagdbehörde des Landkreises Havelland mitteilt, ist der 18. März 2006 als Termin für die schriftliche Jägerprüfung festgelegt worden. Die weiteren Termine für die
Schießprüfung und den mündlich-praktischen Teil werden den Prüfungsbewerbern im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens bis zum 18.01.2006 bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
Zum Antrag sind zusätzlich folgende Unterlagen mit einzureichen:
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang – Ausbildungszeit von mindestens 130 Stunden, davon mindestens 30 Stunden für das jagdliche Übungsschießen
- Nachweis über eine mindestens einjährige jagdpraktische Ausbildung
- ein amtliches Führungszeugnis – nicht älter als 3 Monate
- bei Minderjährigen eine schriftliche Erklärung über das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters
- Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für den Zeitraum der Prüfung
Die Prüfungsgebühr zur Ablegung der Jägerprüfung beträgt 150,00 EURO. Die Jagdbehörde weist darauf hin, dass die Bewerber nicht zur Prüfung zugelassen werden können, wenn die Antragsunterlagen nicht vollständig bis
zum 18.01.2006 vorliegen. Die Unterlagen sind an den Landkreis Havelland, Untere Jagdbehörde, Platz der Freiheit 1 in 14712 Rathenow zu senden bzw. können in der Dienststelle Nauen, Goethestr. 59/60 abgegeben werden.
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