18.11.2005 - Grenzstreit zugunsten des Landkreises Havelland beendetDer Beschluss zur Eingliederung der Gemeinde Seeburg nach Dallgow-Döberitz des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg liegt jetzt der Kommunalaufsicht des Landkreises Havelland vor. Mit diesem Beschluss wird die
Eingliederung der Gemeinde Seeburg in die Gemeinde Dallgow-Döberitz für Rechtens erklärt. Zur Erinnerung: Im Zuge der Gemeindegebietsreform haben die Seeburger Bürger/innen beschlossen in die Gemeinde
Dallgow-Döberitz zu wechseln. Zum Einzugsbereich der Seeburger gehört Dallgow-Döberitz und Falkensee. Auch die Entwicklung des Konversionsgeländes Döberitzer Heide ist ein gemeinsames Anliegen. Diese und andere gemeinsame
Interessen sprachen für einen Gebietswechsel ins Havelland. Mit dem Vierten Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform vom 24. März 2003 (GVBl. I S. 73) hat der Landtag des Landes Brandenburg die Gemeinde Seeburg des Amtes
Fahrland, Landkreis Potsdam-Mittelmark, in die amtsfreie Gemeinde Dallgow-Döberitz, Landkreis Havelland, eingegliedert. Die Grenzen der Landkreises Havelland und Potsdam-Mittelmark wurden entsprechend geändert. Unter anderem
gegen diese Gebietsänderung wandte sich der Landkreis Potsdam-Mittelmark im August 2003 mit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde an das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg. „Wir sind froh, dass das Verfassungsgericht
dem verständlichen Wunsch der Bürgerinnen und Bürger Seeburgs und Dallow-Döberitz entsprochen hat. Ein freiwilliger Zusammenschluss, wie er hier gewollt war, ist eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Entwicklung der neuen
Gemeinde“ so Landrat Schröder. Das Verfassungsgericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass ein Wechsel in das Havelland dem öffentlichen Wohl nicht entgegen steht und die Kreisgebietsänderung nicht unverhältnismäßig
ist. Der Grenzstreit zwischen den Landkreisen ist damit endgültig beendet. |