20.05.2005 - Neue Landesschifffahrtsverordnung: Nauen-Paretzer Kanal für Motorboote freigegebenPünktlich zur neuen Wassersportsaison hat
das Land Brandenburg eine neue Landesschifffahrtsverordnung erlassen. Das teilte das zuständige Infrastrukturministerium jetzt mit. In der Novelle werden Erleichterungen für die touristische Nutzung der Landesgewässer
festgeschrieben und weitere Anpassungen an Bundesvorschriften vorgenommen. So werden laut Ministerium die Kennwerte für Lärm und Abgas an die Bundeswerte angeglichen und spezielle, bislang nur in Brandenburg geltende Auflagen
für die Ausrüstung mit Abwasser- und Fäkalbehältern gestrichen. Das sei ein Beitrag zur Stärkung des wassersportlichen Potentials Brandenburg, so das Ministerium. Für das Havelland besonders interessant ist, dass u.a.
Teile des Nauen-Paretzer Kanals mit der neuen Verordnung für schiffbar erklärt werden. Das heißt, der Kanalabschnitt bei Paretz nun mit Motorbooten befahren werden darf. |