21.10.2005 - Stallpflicht auch im HavellandAufgrund des
Auftretens der Geflügelpest unweit von Moskau wurde eine erhöhte Risikolage durch Wissenschaftler des Friedrich Löffler Institutes festgestellt. Im Zuge dessen wurde die 2. Eilverordnung zur klassischen Geflügelpest am 19.Oktober
2005 erlassen. Diese tritt am 22.Oktober 2005 in Kraft. Sie verpflichtet die Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen zur Aufstallung ihrer Tiere. Diese müssen ab
22. Oktober 2005 bis zum 15. Dezember 2005 in geschlossenen Ställen gehalten werden. Neben der Aufstallung von Geflügel ist die Haltung im Freiland in einer überdachten, vogelsicheren Voliere als Ausnahme möglich. Diese
Haltungsform ist dem Amtstierarzt unverzüglich anzuzeigen und macht zusätzlich monatlich eine tierärztliche Bestandsuntersuchung erforderlich. Für die notwenige Anzeige sind in den Bürgerservicebüros des Landkreises Havelland
Anträge erhältlich bzw. können die erforderlichen Angaben dort telefonisch unter der Nummer 03321 4035166 in Nauen bzw. unter der Nummer 03385 5511308 in Rathenow aufgenommen werden. Wer sein Geflügel überhaupt noch nicht beim
Veterinäramt angezeigt hat, kann dies ebenfalls unter genannter Telefonnummer erledigen. Wenn eine Stallhaltung bzw. die o.g. Volierenhaltung nicht möglich ist, ist eine Genehmigung zur Weiterhaltung des Geflügels durch
den Amtstierarzt unbedingt erforderlich. Dazu ist eine schriftliche Antragstellung nötig bzw. sie können einen formlosen Antrag stellen, unter Angabe der Anzahl der gehaltenen Geflügelarten, Größenangaben zum Auslauf, zu
einem eventuell vorhandenen Stall bzw. überdachten Futterbereich. Die Anträge für diese Ausnahmegenehmigung erhalten Sie ebenfalls in den o.g. Bürgerservicebüros. Das ausgefüllte Antragsformular kann entweder bei o.g. Dienststellen
abgegeben oder per Fax an die Dienststelle Nauen unter 03321/4035555 bzw. Dienstelle Rathenow unter 03385/5511555 gesandt werden. Die Anträge können außerdem im Internet unter www.havelland.de, Rubrik „Aktuelle Presemitteilung“ bzw. durch Klicken auf den Ticker abgerufen werden und an
folgende Adressen gemailt werden:
veterinaeramt@havelland.de Sofern Geflügel nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen gehalten wird, hat der Geflügelhalter bis zum 15.
Dezember 2005 mindestens einmal seinen Bestand durch den Hoftierarzt mittels Blutprobe virologisch untersuchen zu lassen. Das Land Brandenburg hat eine Servicenummer eingerichtet, Potsdam 0331/8667200, an die sich
die Bürger mit Ihren Fragen wenden können.Downloads:
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