28.06.2005 - Sperrmüllabfuhr – nur zugelassener Müll wird abgefahren
Seit dem 1. Juni 2005 darf auch Sperrmüll nicht mehr deponiert werden. Das besagen die geltenden neuen gesetzlichen Regelungen in der Abfallwirtschaft.
Der gesamte im Landkreis eingesammelte Sperrmüll, außer Elektrogeräte und Schrott, wird einer Sortier- und Verwertungsanlage zugeführt. Diese ist für die üblichen Sperrmüllbestandteile ausgelegt. Deshalb ist es sehr wichtig,
dass wirklich nur die für den Sperrmüll vorgesehenen sperrigen Abfälle aus dem Haushalt für eine Sperrmüllabfuhr herausgestellt werden. Darauf weist die Abfallberatung des Landkreises aus gegebenem Anlass hin. Die HAW achtet strikt
darauf, dass es sich um zugelassenen Sperrmüll handelt und kann eventuelle zusätzliche Gegenstände nicht entsorgen. Kleinteile, wie z.B. Kinderspielzeug und Geschirr, gehören in die graue Restmülltonne. Sollte einmal mehr
anfallen, als in die Restmülltonne passt, kann ein blauer Müllsack für 3,80 € erworben und zur Restmülltonne an deren Abfuhrtag dazugestellt werden. Baustellenabfälle wie z.B. Fenster, Toilettenbecken, Wandverkleidungen,
Linoleum sind kein Sperrmüll. Diese Abfälle müssen kostenpflichtig an den Deponien Bölkershof bei Rathenow oder Schwanebeck bei Nauen angeliefert werden. Für die Anlieferung können auch Fachfirmen beauftragt werden. Auf keinen
Fall darf der Sperrmüll früher als einen Tag vor dem Abholtermin auf die Straße gestellt werden. Sollte nach der Abfuhr durch den Entsorger etwas liegen geblieben sein, weil es nicht zum Sperrmüll gehört, so ist dieser wieder vom
Straßenrand zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Andernfalls muss mit einem Bußgeld der zuständigen Ordnungsbehörde gerechnet werden. Es dürfen nur Abfälle zur Abfuhr bereitgestellt werden, die auch auf der Sperrmüllkarte
beantragt bzw. telefonisch angegeben und genehmigt wurden. In der schriftlichen Mitteilung des Abfuhrtermins sind auch Gegenstände aufgeführt, die nicht mitgenommen werden. Wer sich nicht sicher ist, was über die
Sperrmüllabfuhr entsorgt wird, kann die Abfallberatung des Landkreises unter 03321/403 5418 fragen. |