21.02.2006 - Informationen für Ordnungsämter Heute fand eine erste Beratung zum Thema Geflügelpest in Nauen statt. Amtstierärztin Frau Dr. Ulrike Pfisterer und Ordnungsamtsleiter Manfred Lendt haben die Vertreter der Städte, Ämter und
Gemeinden des Landkreises über Vorgehens- und Handlungsweise zum Thema informiert. Es werden Merkblätter mit Verhaltensregeln, Handlungsanweisungen und Zuständigkeiten erstellt, die intern umzusetzen sind. Ziel muss es sein, tote
Wildvögel, die eventuell durch einen Virus zu Tode gekommen sein könnten, so schnell wie möglich aus der Natur zu entfernen um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Wie bereits bekannt gegeben sind laut
Ordnungsbehördengesetz die jeweiligen Ordnungsämter der Städte, Gemeinden und Ämter des Landkreises für das Einsammeln von toten Vögeln zuständig. D.h. wenn ein Bürger/in einen toten Vogel findet, dann meldet er diesen Fund mit
Angabe des Fundortes an das zuständige Ordnungsamt. Das Ordnungsamt veranlasst dann alles Weitere. Sollte er den Fund nach Dienstschluss der Behörde bzw. am Wochenende machen, dann ist die Leitstelle des Landkreises Havelland
unter der Tel. Nr.03385/5600 zu informieren, ebenfalls unter Angabe des Fundortes. Die Leitstelle wird daraufhin alles Notwendige veranlassen. Der Bürger/in muss darauf achten, dass die toten Vögel nicht berührt werden. Das
Einsammeln der toten Vögel erfolgt durch die Mitarbeiter in vorgeschriebener Schutzkleidung. Bei Todesfällen im Hausgeflügelbestand ist unverzüglich der Hofarzt zu benachrichtigen Der Landkreis legt in den Bürgerservicebüros
Informationsblätter zu Verhaltenshinweisen beim Auffinden von toten Vögeln aus. Das Bundesministerium hat eine Hotline eingerichtet, die von Montag bis Freitag, jeweils von 9.00 bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 01888-529-4601,- 4602,-4603,-4604 und -4605 zu erreichen ist. Der Landkreis selbst richtet z.Z. noch keine Bürgerhotline ein.
Die Untersuchungsergebnisse der 40 eingesammelten toten Vögel werden spätestens am Freitag erwartet. |