Antragstellungen im Förderprogramm PRO INNO II lohnen sich wieder!

21.03.2006 - Antragstellungen im Förderprogramm PRO INNO II lohnen sich wieder!

Wie das Wirtschaftsamt des Landkreises mitteilt sind Antragstellungen im Förderprogramm PRO INNO II mit respektablen Zuschüssen verbunden.  Finanziell unterstützt wird die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien. zwischen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Weiterhin wird der projektbezogene zeitweilige Austausch von Forschungs- und Entwicklungspersonal zwischen Unternehmen und zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtung gefördert.
Für Unternehmen, die erstmals eigene Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Angriff nehmen, besteht die Möglichkeit der einzelbetrieblichen Förderung.
Bezuschusst werden von bis zu 50 % der förderfähigen Projektkosten, für Unternehmen aus den neuen Bundesländern bis zu 350.000 EUR. Für Forschungseinrichtungen ist der Zuschuss nur auf das jeweilige Projekt bezogen auf max. 125.000 EUR begrenzt.
Die Antragstellung ist bis zum 31.12.08 möglich bei der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF), Geschäftsstelle Berlin, Tschaikowskistraße 49, 13156 Berlin, Tel.: 030/48163-451, E-Mail:
aif@forschungskoop.de.