23.02.2006 - Verhaltensregeln zum Umgang mit toten Vögeln Das Veterinäramt des Landkreises Havelland weist noch einmal darauf hin, dass Bürger/innen, die tote Vögel finden, dies bitte bei den zuständigen Ordnungsämtern
melden. Die Polizei und auch die Feuerwehr sind nicht für das Einsammeln zuständig. Es kommen immer wieder Fragen, wie soll man sich richtig verhalten? Als oberste Verhaltensregeln muss gesagt werden, den gefundenen toten
Vogel nicht berühren. Eltern sollten ihre Kinder entsprechend belehren.Wird ein Vogel tot aufgefunden, so ist das örtliche bzw. zuständige Ordnungsamt unter Angabe des Fundortes zu informieren.
Die Telefonnummern für die Ordnungsämter lauten wie folgt:
- Stadt Falkensee - 03322/281 140 bis 146
- Stadt Nauen - 03321/408 322 oder 408 323
- Gemeinde Dallgow – Döberitz - 03322/29840
- Gemeinde Brieselang - 33232/33826
- Amt Friesack - 033235/420 oder 4232
- Stadt Ketzin - 033233/72015 oder 72021
- Gemeinde Schönwalde-Glien - 03322/2480 oder 248420 oder 248436
- Gemeinde Wustermark -033234/730
- Gemeinde Milower Land - 03386/27090
- Amt Nennhausen – 033878/6490
- Amt Rhinow - 033875/36633
- Stadt Premnitz - 03386/2590 oder 259122
- Stadt Rathenow - 03385/596185
Außerhalb der Arbeitszeit der Ordnungsämter, also nach Feierabend und an den Wochenenden kann die Leitstelle des Landkreises Havelland unter der Telefonnummer 03385/5600 informiert werden. Die Ordnungsämter und auch
die Leitstelle werden alles Notwendige für das Einsammeln der Vögel veranlassen. Bei Todesfällen im Hausgeflügelbestand ist zunächst der Hofarzt zu benachrichtigen. Geflügelhaltern wird vom Gesundheitsministerium des Landes
Brandenburg eine Grippeschutzimpfung empfohlen. Sie hat zwar keine Wirkung gegenüber den Vogelgrippeviren, verringert aber die Gefahr einer Doppelinfektion, d.h. einer Infektion mit dem tierischen und menschlichen Virus.
Diese Impfung kann durch den Hausarzt oder auch durch das Gesundheitsamt des Landkreises erfolgen. Hier wäre eine tel. Anmeldung 03385/551-7101 erforderlich. |