Neuregelung für Zulassung von Fahrzeugen

24.03.2006 - Neuregelung für Zulassung von Fahrzeugen

Ab den 1. April 2006 tritt die Verordnung über die Mitwirkung der Kfz - Zulassungsbehörde bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer in Kraft. Wie die Kfz - Zulassungsbehörde des Landkreises Havelland mitteilt, ist die Zulassung eines Fahrzeuges an die Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer gebunden. Die Einzugsermächtigung muss auf ein grundsätzlich auf den Halter laufendes Konto bei einem Kreditinstitut erteilt sein oder eine Bescheinigung des Finanzamtes muss vorliegen. Als abweichende Kontoinhaber sind aufgrund der Verordnung lediglich der Ehegatte oder der gesetzliche Vertreter zulässig. Sollte der Fahrzeughalter einen anderen Kontoinhaber benennen wollen, muss er die Zustimmung im Rahmen einer „Härtefallbescheinigung“ vom Finanzamt einholen. Bei Vorlage einer “Härtefallbescheinigung “bzw.  Dauerbescheinigung für Großkunden, erteilt durch das Finanzamt, wird auf eine Einzugsermächtigung verzichtet. Die Zulassung eines Fahrzeuges wird zusätzlich davon abhängig gemacht, dass der Fahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände hat. Sollten Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände beim Finanzamt bestehen, so ist das im Programm der Kfz-Zulassung ersichtlich. Als Konsequenz kann eine Bearbeitung des Zulassungsvorganges objektiv nicht erfolgen. Erst nach Bezahlung der Steuerschuld beim Finanzamt und Löschung der Schuld im Programm der Kfz-Zulassungsstelle kann eine weitere Bearbeitung des Zulassungsvorganges durch den Landkreis erfolgen. Des Weiteren macht die Behörde darauf aufmerksam, dass eine Bareinzahlung weder bei der Kfz. Zulassungsbehörde noch bei dem Finanzamt möglich ist.