Kreisverwaltung überarbeitet  KdU – Richtlinie für Hartz IV Empfänger

26.04.2006 - Kreisverwaltung überarbeitet  KdU – Richtlinie für Hartz IV Empfänger

Die Kreisverwaltung überarbeitet zur Zeit die geltende Richtlinie vom 30. Juni 2005 zur
Übernahme der Kosten einer Wohnung bei Empfängern von Hartz IV.
Anlass sind zwischenzeitlich eingetretene gesetzliche Änderungen, aktuelle Rechtsprechung aber auch jüngste Entwicklungen auf dem Energiemarkt. Die neue Richtlinie soll zum 1. Juli 2006 in Kraft treten.
Leider fehlen weiterhin differenzierte statistische Datengrundlagen aus dem maßgebenden EDV-Verfahren der Bundesagentur. So wurden  auf Grundlage des Wohngeldgesetzes und  unter Auswertung des Datenmaterials der Wohnungsunternehmen im Landkreis Havelland Eckpunkte für die neue Richtlinie erarbeitet.  
Die wesentlichste Änderung besteht in der Einführung von  Mietregionen (A,B,C) anstelle der bisherigen Mietstufen. Dabei sind maximale Obergrenzen für die anzuerkennende Wohnungsmiete festgelegt. Es wird eine Warmmiete eingeführt, gestaffelt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft und der Mietregion. Obergrenzen hinsichtlich der Wohnungsgröße gibt es nicht mehr. Die bisherigen m2-Wohnungsgrößen werden lediglich zur Orientierung bei der Festsetzung der jeweils maximalen Beträge der als angemessen geltenden Warmmiete herangezogen. Wegen der gestiegenen Energiepreise der jüngsten Zeit wird der bisherige Energiekostensatz angemessen heraufgesetzt. Die Kostenentwicklung im Bereich der Betriebskosten soll jährlich überprüft und zeitnah angepasst werden. Wie bisher wird es auch zukünftig unter besonderen Bedingungen Ausnahmeentscheidungen in Einzelfällen geben.
Mit der Einteilung in Mietregionen werden Strukturunterschiede im Preisgefüge des Wohnungsmarktes im Landkreis Havelland berücksichtigt. Für die Bürger wird das Verfahren zur Festsetzung der als angemessen geltenden Höchstbeträge der Wohnungsmiete transparent und nachvollziehbar. Innerhalb der festgesetzten Grenzen bestimmen sie künftig selbst, wo sie wohnen möchten und welche Wohnstandards für sie maßgebendes Gewicht haben sollen.
Die Wohnungsunternehmen erhalten für ihre wohnungswirtschaftlichen Ziele und Planungen eine verlässliche und klar definierte Kalkulationsgrundlage.
Auch für die Mitarbeiter des ILZ bedeutet die Einführung der Warmmiete ein vereinfachtes Prüfungs- und Bewilligungsverfahren.
Sozialdezernentin Frau Margarethe von Fintel wird die vorgesehenen Eckpunkte der neuen KdU-Richtlinie am 27. April dem  Sozialausschuss des Kreistages vorstellen.