26.04.2006 -
Kreisverwaltung überarbeitet KdU – Richtlinie für Hartz IV Empfänger
Die Kreisverwaltung überarbeitet zur Zeit die geltende Richtlinie vom 30. Juni 2005 zur Übernahme der Kosten einer Wohnung bei Empfängern von Hartz IV. Anlass sind zwischenzeitlich eingetretene gesetzliche Änderungen,
aktuelle Rechtsprechung aber auch jüngste Entwicklungen auf dem Energiemarkt. Die neue Richtlinie soll zum 1. Juli 2006 in Kraft treten. Leider fehlen weiterhin differenzierte statistische Datengrundlagen aus dem maßgebenden
EDV-Verfahren der Bundesagentur. So wurden auf Grundlage des Wohngeldgesetzes und unter Auswertung des Datenmaterials der Wohnungsunternehmen im Landkreis Havelland Eckpunkte für die neue Richtlinie
erarbeitet. Die wesentlichste Änderung besteht in der Einführung von Mietregionen (A,B,C) anstelle der bisherigen Mietstufen. Dabei sind maximale Obergrenzen für die anzuerkennende Wohnungsmiete festgelegt. Es
wird eine Warmmiete eingeführt, gestaffelt nach Größe der Bedarfsgemeinschaft und der Mietregion. Obergrenzen hinsichtlich der Wohnungsgröße gibt es nicht mehr. Die bisherigen m2-Wohnungsgrößen werden lediglich zur
Orientierung bei der Festsetzung der jeweils maximalen Beträge der als angemessen geltenden Warmmiete herangezogen. Wegen der gestiegenen Energiepreise der jüngsten Zeit wird der bisherige Energiekostensatz angemessen
heraufgesetzt. Die Kostenentwicklung im Bereich der Betriebskosten soll jährlich überprüft und zeitnah angepasst werden. Wie bisher wird es auch zukünftig unter besonderen Bedingungen Ausnahmeentscheidungen in Einzelfällen geben.
Mit der Einteilung in Mietregionen werden Strukturunterschiede im Preisgefüge des Wohnungsmarktes im Landkreis Havelland berücksichtigt. Für die Bürger wird das Verfahren zur Festsetzung der als angemessen geltenden
Höchstbeträge der Wohnungsmiete transparent und nachvollziehbar. Innerhalb der festgesetzten Grenzen bestimmen sie künftig selbst, wo sie wohnen möchten und welche Wohnstandards für sie maßgebendes Gewicht haben sollen. Die
Wohnungsunternehmen erhalten für ihre wohnungswirtschaftlichen Ziele und Planungen eine verlässliche und klar definierte Kalkulationsgrundlage. Auch für die Mitarbeiter des ILZ bedeutet die Einführung der Warmmiete ein
vereinfachtes Prüfungs- und Bewilligungsverfahren. Sozialdezernentin Frau Margarethe von Fintel wird die vorgesehenen Eckpunkte der neuen KdU-Richtlinie am 27. April dem Sozialausschuss des Kreistages vorstellen. |