27.04.2006 - Aufstallungsgebot für Geflügel bleibt vorerst bestehen Wie heute durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mitgeteilt wurde, wird das seit dem 17. Februar bestehende Aufstallungsgebot für
Geflügel vorerst bis zum 15. Mai 2006 verlängert. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte mit seiner aktuellen Risikobewertung belegt, dass sich
durch das Auftreten von hoch pathogenem aviären Influenzavirus des Typs H5N1 Asia bei einheimischen Wildvögeln die Gefährdungslage in Deutschland drastisch erhöht hat. Die vor diesem Hintergrund jederzeit gegebene Gefahr der
Einschleppung des Geflügelpestvirus in Hausgeflügelbestände in Deutschland wurde durch den Ausbruch in Sachsen eindrucksvoll bestätigt. Seit Mitte Februar stellte das FLI bundesweit bei 322 Wildvögeln, drei Katzen und einem Steinmarder sowie in einem Nutztierbestand in Sachsen
hoch pathogenes H5N1 Virus fest. Durch die Ausweitung des Geschehens bei Wildvögeln auf mittlerweile sieben Bundesländer ist das Risiko einer Einschleppung des Virus in Geflügelbestände stark gestiegen. Hierbei geht das Risiko
nicht nur von direkten Kontakten von Wildvögeln zu Nutzbeständen aus, sondern auch von indirekten Eintragswegen wie Personen und kontaminierten Materialien. Wie lange sich das Virus in der Wildvogelpopulation hält, ist derzeit
nicht abzusehen. Daher empfiehlt das FLI die weitere Aufstallung des Nutzgeflügels zum Schutz vor einem möglichen Eintrag des Virus.
Das Veterinäramt des Landkreis Havelland ruft weiterhin alle Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf:
- verdächtige Erkrankungen, Leistungsabfälle und erhöhte Sterblichkeit im Bestand sind unverzüglich zu melden.
- in allen Geflügelhaltungen sind Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten. Insbesondere ist der Zugang von betriebsfremden Personen auf das unerlässliche Mindestmaß zu beschränken und nur nach Durchführung entsprechender
Hygienemaßnahmen (Desinfektion, Schutzkleidung) zu gestatten. Über alle Personen, welche Geflügelhaltungen betreten, sind Aufzeichnungen zu führen. Ebenso wird eine intensive Schadnagerbekämpfung angeraten.
- kein Zugang von Katzen und Hunden in Geflügelställe.
- Einflug kleinerer Vogelarten (Spatzen, Schwalben etc.) in Geflügelhaltungen ist zu unterbinden.
- Futter und Einstreu sind durch Abdecken oder durch Lagerung in geschlossenen Räumen vor Kontamination durch Wildvögeln zu schützen.
Bei tot aufgefundenem Wassergeflügel und Greifvögel ist direkter Kontakt zu vermeiden. Sie sind nach wie vor unmittelbar dem jeweils zuständigen Ordnungsamt unter genauer Angabe des Fundortes anzuzeigen. Außerhalb der üblichen
Öffnungszeiten und an den Wochenenden ist die Leitstelle des Landkreis Havelland zu informieren.
Bislang wurden im Landkreis Havelland ca. 320 Tiere
zur Untersuchung ins Landeslabor Brandenburg eingesandt; bei keinem dieser Tiere wurde das gefährliche H5N1 Asia- Virus nachgewiesen.Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:
Amt für Landwirtschaft, Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Amtstierärztin Dr. Pfisterer Goethestrasse 59/60, 14641 Nauen Tel.: 03321 – 403 - 5507 |