31.07.2006 - Stallpflicht für Geflügel bzw. Volierehaltung verlängert Wie das Veterinäramt des Landkreises Havelland mitteilt, ist aufgrund einer erneuten Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung die grundsätzliche
Stallpflicht für Geflügel bzw. Volierenhaltung bis zum 28. Februar 2007 verlängert worden. Im Landkreis Havelland behält die Ausnahmeregelung zur Freilandhaltung jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
Aus der neuen Verordnung ergeben sich folgende Veränderungen:
Zur näheren Erklärung: Tierhalter, welche die Untersuchungskosten sparen wollen, können das durch den Einsatz von so genannten Sentinel-Tieren tun. Das können beispielsweise Legehühner oder Masthähnchen sein, die
zusammen mit den Enten und Gänsen in einem Bestand gehalten werden, wobei die vorgeschriebenen Anzahl der Sentinel-Tiere abhängig ist von der Größe des Enten und Gänsebestandes. Die Untersuchung der Enten und Gänse ist dann
überflüssig, weil die Geflügelpest bei Hühnern sehr viel schneller als bei Enten bzw. Gänsen zu erkennen ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch die Enten und Gänse gesund sind, solange die Anzeichen von Geflügelpest bei
Hühnern nicht festgestellt werden. |