Stallpflicht für Geflügel bzw. Volierehaltung verlängert

31.07.2006 - Stallpflicht für Geflügel bzw. Volierehaltung verlängert

Wie das Veterinäramt des Landkreises Havelland mitteilt, ist aufgrund einer erneuten Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung die grundsätzliche Stallpflicht für Geflügel bzw. Volierenhaltung bis zum 28. Februar 2007 verlängert worden. Im Landkreis Havelland behält die Ausnahmeregelung zur Freilandhaltung jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.

Aus der neuen Verordnung ergeben sich folgende Veränderungen:

  1. Die Tierhalter, die nur Enten und/oder Gänse im Freien halten, müssen ihre Tiere nicht mehr monatlich, sondern nur noch vierteljährlich untersuchen lassen. Vorgeschrieben sind virologische Untersuchungen mit Rachentupfern, die von niedergelassenen Tierärzten im Landkreis Havelland nach Anforderung durch die Tierhalter durchgeführt werden.
  2. Beim Einsatz von Sentinel-Tieren hat sich die Anzahl der gehaltenen Enten und Gänse je Bestand von 10 auf 11 Tiere erhöht.

Zur näheren Erklärung: Tierhalter, welche die Untersuchungskosten sparen wollen, können das durch den Einsatz von so genannten Sentinel-Tieren tun. Das können beispielsweise Legehühner oder Masthähnchen sein, die zusammen mit den Enten und Gänsen in einem Bestand gehalten werden, wobei die vorgeschriebenen Anzahl der Sentinel-Tiere abhängig ist von der Größe des Enten und Gänsebestandes. Die Untersuchung der Enten und Gänse ist dann überflüssig, weil die Geflügelpest bei Hühnern sehr viel schneller als bei Enten bzw. Gänsen zu erkennen ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch die Enten und Gänse gesund sind, solange die Anzeichen von Geflügelpest bei Hühnern nicht festgestellt werden.