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Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Koalitionsvertrages zum Ziel gesetzt, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt eröffnet wird.
Trotz guter Arbeitsmarktlage im Landkreis Havelland gelingt es langzeitarbeitslosen Menschen nur schwer, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden.
Hierfür wurden durch das Teilhabechancengesetz zwei neue Förderinstrumente im SGB II verankert.
Es gibt uns die Möglichkeit, Sie als Arbeitgeber bei der Einstellung von langzeitarbeitslosen Menschen umfassend und nachhaltig zu unterstützen.
Kernelemente des Teilhabechancengesetzes sind
die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16 i SGB II) und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16 e SGB II)
Für Sie als Arbeitgeber interessant:
Näheres zu den Fördermöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem Info-Flyer:
Dienststelle Falkensee (PDF-Format - 455 KB)
Dienststelle Nauen (PDF-Format - 455 KB)
Dienststelle Rathenow (PDF-Format - 454 KB)
Ihre Ansprechpartner helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um die Fördermöglichkeiten des Teilhabechancengesetzes.
Gerne beraten und informieren wir Sie - auch vor Ort in Ihrem Unternehmen.
Ein Film des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erläutert die Fördermöglichkeiten ebenfalls.