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Beschluss des Ältestenrates zur Vermietung kreiseigener Räumlichkeiten an Parteien

Der Ältestenrat des Kreistages Havelland hat beschlossen, dass kreiseigene Räumlichkeiten für Veranstaltungen von Parteien entgegen der bisherigen Praxis in Zukunft nur noch an Orts-, Kreis- und Landesverbände aus dem Land Brandenburg vermietet werden sollen.

Der Ältestenrat des Kreistages Havelland hat beschlossen, dass kreiseigene Räumlichkeiten für Veranstaltungen von Parteien entgegen der bisherigen Praxis in Zukunft nur noch an Orts-, Kreis- und Landesverbände aus dem Land Brandenburg vermietet werden sollen. Das teilt die Vorsitzende des Kreistages, Barbara Richstein, mit.

Hintergrund des Beschlusses ist die Vermietung der Brandenburghalle der MAFZ GmbH an den Berliner Landesverband einer Partei, die öffentlich für Kritik gesorgt hatte. Da es sich bei der MAFZ GmbH um eine kreisliche öffentliche Einrichtung im Sinne des Parteiengesetzes handelt, verbietet der Grundsatz der Gleichbehandlung politischer Parteien gemäß den Bestimmungen des Parteiengesetztes und des Grundgesetzes eine Ungleichbehandlung der einzelnen Parteien. Bereits in der Vergangenheit wurden Räumlichkeiten der MAFZ GmbH an verschiedene Parteien vermietet bzw. es wurden entsprechende Vermietungsangebote unterbreitet. Eine Ablehnung der Vermietung an eine bestimmte Partei wäre daher rechtlich nicht haltbar. Die nun durch den Ältestenrat beschlossene Beschränkung ausschließlich auf Parteiverbände aus dem Land Brandenburg ist jedoch zulässig. Auf bereits geschlossene Mietverträge hat der Beschluss keine Auswirkung.

Der Ältestenrat des Kreistages setzt sich zusammen aus der Vorsitzenden des Kreistages, ihren beiden Stellvertretern, den Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen und dem Landrat.