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Bodenrichtwerte 2019 veröffentlicht

Erstmals auch Richtwerte für Freizeitgärten in Nauen und Rathenow

 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat die Bodenrichtwerte 2019 veröffentlicht. Auf der Internetseite www.boris-brandenburg.de sind die aktuellen Richtwerte für Bauland, land- und forstwirtschaftliche Flächen im Landkreis Havelland für jedermann kostenfrei einsehbar.

Im Ergebnis hat der Ausschuss die Bodenrichtwerte für baureifes Land in Rathenow und seinem Umland teilweise um bis zu 20 Prozent angehoben. So beträgt hier jetzt der Richtwert in gefragten Einfamilienhauslagen zwischen 50 und 70 Euro/m2.

Die höchsten Richtwerte im gesamten Landkreis Havelland liegen mit 350 bis 500 Euro/m2 Baulandfläche in den Misch- und Kerngebietslagen im Falkenseer Zentrum. Hier wurden die Bodenrichtwerte teilweise um das Doppelte erhöht. Für gefragte und überwiegend neu erschlossene Baugrund-stücke in den Stadtgebieten von Nauen und Ketzin/Havel stiegen die Bodenrichtwerte im Vergleich zum Vorjahr um 30 bis 40%. Sie liegen jetzt zwischen 120 und 200 Euro/m2. In den Einfamilienhaussiedlungen von Schönwalde-Glien, Brieselang und Wustermark waren ähnliche Steigungsraten auf 170 bis 200 Euro/m2 zu verzeichnen. In Falkensee und Dallgow-Döberitz liegen die vergleichbaren Bodenrichtwerte bei 250 bis 290 Euro/m2.

Erstmals hat der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte auch für Freizeitgärten in Nauen und Rathenow ermittelt. Diese betragen 5 Euro/m2 Gartenland.

Für land- und forstwirtschaftliche Flächen hat der Ausschuss den Richtwert um maximal 20% angehoben. Im Landkreis Havelland hat Ackerland einen Bodenrichtwert von 0,85 bis 1,50 Euro/m2, Grünland von 0,40 bis 0,80 Euro/m2 und Forstflächen mit Bestand von 0,50 bis 0,70 Euro/m2.

Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte hat der Gutachterausschuss aus seiner Kaufpreissammlung rund 2.200 Kauffälle aus dem Jahr 2018 sowie weitere aus den Jahren zuvor statistisch analysiert. Darüber hinaus flossen die Marktkenntnisse der 21 ehrenamtlichen Gutachter in die Auswertung ein, die als Sachverständige für Grundstückswertermittlungen, Immobilienmakler oder Wertermittler bei Banken und Sparkassen, dem Finanzamt und anderen Stellen tätig sind. Der Gutachterausschuss gibt für die Öffentlichkeit jährlich auf der Basis seiner Kaufpreissammlung die Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht heraus.