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Corona-Inzidenz weiter unter 100

Ab Freitag Lockerungen für Gastronomie, Kultur, Sport und Tourismus im Havelland.

Weil die 7-Tage-Inzidenz (Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage) im Landkreis Havelland in dieser Woche stabil unter dem Wert von 100 geblieben ist, sind entsprechend der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg am heutigen Freitag Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Kraft getreten. Unter Auflagen können nun Gaststätten ihre Außenbereiche öffnen, Kulturveranstaltungen im Freien stattfinden sowie touristische Übernachtungen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie auf Charterbooten angeboten werden.

Neu ist auch, dass ab heute die Personenobergrenze bei privaten Zusammenkünften entfällt. Es bleibt jedoch bei der Begrenzung auf zwei Haushalte. Entsprechend der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes können jedoch beliebig viele vollständig Geimpfte sowie Genesene aus anderen Haushalten dabei sein.

Für Gaststätten, die ihre Außenbereiche öffnen möchten, gilt: Gäste müssen vor ihrem Besuch einen Termin buchen – dies kann auch direkt am Eingang erfolgen. Sie dürfen zudem keine Covid-19-Symptome haben und müssen in den letzten 24 Stunden negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein. Die Gaststätten müssen außerdem die Personendaten ihrer Gäste zur möglichen Kontaktnachverfolgung erfassen. An einem Tisch dürfen nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten sitzen. Zwischen den Gästen verschiedener Tische muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Veranstaltungen von Kultureinrichtungen sind unter freiem Himmel mit bis zu 100 zeitglich anwesenden Personen erlaubt. Auch hier gilt, dass die Besucher keine Corona-Symptome haben und ein negatives Testergebnis nachweisen können (Kinder bis sechs Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen).

Auch touristische Übernachtungen sind in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie auf Charterbooten mit Übernachtungsmöglichkeit wieder möglich. Es dürfen aber nur Gäste beherbergt werden, die keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen und die vor Beginn der Beherbergung negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sind (von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren). Außerdem dürfen in der jeweiligen Unterkunft nur Angehörige aus zwei Haushalten gemeinsam beherbergt werden. Ebenso muss die Unterkunft über eine eigene Sanitärausstattung verfügen. Gemeinschaftliche Sanitäranlagen, zum Beispiel auf einem Campingplatz, bleiben geschlossen.

Kontaktfreier Individualsport auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist bei Symptomfreiheit nun ohne Personenbegrenzung gestattet. Dabei ist das Abstandsgebot einzuhalten. Personen im Alter über 14 Jahren dürfen aber keine Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen (mit Ausnahme von Toiletten) nutzen.

Kontaktsport ist mit bis zu zehn Personen auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel erlaubt. Neben den Bedingungen des kontaktfreien Individualsports gilt hier zusätzlich, dass ein negativer Corona-Test vorliegen muss (von der Testpflicht sind Kinder bis 6 Jahren befreit).

Ab dem 1. Juni 2021 ist in einem weiteren Lockerungsschritt unter Auflagen auch wieder kontaktfreier Indoor-Sport, etwa in Fitnessstudios, Sporthallen oder Tanzstudios, zulässig. Betreiber müssen dazu den Zutritt und Aufenthalt aller Sportler steuern und beschränken, Sportausübende haben nur mit einem gebuchten Termin Zutritt und sie müssen negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein (dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren). Die Personendaten aller Sportler müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden und die Einhaltung des Abstandsgebots muss eingehalten werden. Außerdem muss regelmäßig gelüftet werden. Und es muss sichergestellt werden, dass Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen – mit Ausnahme von Toiletten – nicht von Sportausübenden über 14 Jahren genutzt werden.

Voraussetzung für alle Lockerungen ist eine stabile Corona-Inzidenz von unter 100. Im Landkreis Havelland liegt diese mit Stand vom Freitag, den 21. Mai 2021, bei 54,6 (Vorwoche: 76,69) Seit Beginn der Corona-Pandemie sind insgesamt 6161 Personen aus dem Havelland positiv auf Covid-19 getestet worden. Das sind 91 mehr als am Freitag der Vorwoche. Insgesamt gelten 5773 Personen inzwischen als genesen (Vorwoche: 5629), 180 Havelländer sind mit Covid-19 verstorben (Vorwoche: 179). Damit sind aktuell 208 Havelländer nachweislich mit dem Coronavirus infiziert (Vorwoche: 262).

Im Zusammenhang mit den Corona-Neuinfektionen der zurückliegenden Woche wurden durch das havelländische Gesundheitsamt 259 Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt. Insgesamt werden derzeit täglich 487 Personen in Quarantäne telefonisch durch das Gesundheitsamt betreut. Corona-Fälle in Gemeinschaftseinrichtungen sind zuletzt in einer Kita in Falkensee sowie einer Schule in Nauen aufgetreten.

Weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland auf seiner Internetseite unter www.havelland.de/coronavirus zusammengestellt.