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Corona-Notbremse tritt Freitag außer Kraft

Mit Stand vom heutigen Mittwoch liegt die 7-Tage-Inzidenz im Havelland bei 74,23. Weil der Wert damit an fünf Werktagen nacheinander unter 100 liegt, treten die Regelungen der Corona-Notbremse am Freitag, den 14. Mai 2021, außer Kraft.

Mit Stand vom heutigen Mittwoch liegt die sogenannte 7-Tage-Inzidenz (Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage) im Havelland bei 74,23. Weil der Wert damit an fünf Werktagen nacheinander (Freitag bis Mittwoch) unter 100 liegt, treten die Regelungen der Corona-Notbremse am Freitag, den 14. Mai 2021, außer Kraft. Weiterhin gelten dann jedoch die Beschränkungen, die in der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg festgelegt sind.

Im Detail bedeutet dies für die Havelländer unter anderem, dass ab dem 14. Mai 2021 bei privaten Treffen wieder mehr Personen erlaubt sind. Solche Zusammenkünfte sind dann mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten gestattet, Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die zuletzt geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr fallen ab Freitag weg.

Mehr Möglichkeiten gibt es dann auch wieder für den Sport. Unter freiem Himmel ist die kontaktfreie Sportausübung mit bis zu zehn Personen in dokumentierten Gruppen sowie mit bis zu 20 Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr möglich.

Auch für den Einzelhandel bringt das Außerkrafttreten der Corona-Notbremse Erleichterungen. Geschäfte können wieder öffnen und die Kunden brauchen kein negatives Corona-Testergebnis mehr. Eine Terminvereinbarung ist aber weiterhin erforderlich. Der Zutritt muss zudem gesteuert und begrenzt werden. Ferner sind in den Geschäften medizinische Masken zu tragen und das Abstandsgebot einzuhalten. Im Großhandel sowie bei Waren des täglichen Bedarfs entfällt die vorherige Terminvereinbarung.

Ähnliches gilt für körpernahe Dienstleistungen. Auch diese können unter Auflagen grundsätzlich angeboten werden. Es bedarf aber ebenfalls einer Steuerung und Beschränkung des Zutritts. Auch hier muss außerdem eine medizinische Maske getragen werden. Für die Ausübung körpernaher Dienstleistungen, die in ihrer besonderen Eigenart das Tragen einer Maske nicht zulassen, ist darüber hinaus ein tagesaktuelles negatives Corona-Testergebnis vorzulegen.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Havelland in Zukunft wieder steigen und den Wert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreiten, würde die Corona-Notbremse am dann übernächsten Tag wieder in Kraft treten.

Neue Regeln gibt es derweil entsprechend der neuen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes für Geimpfte und Genesene. Für sie gelten seit dem 9. Mai 2021 grundsätzlich Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. So werden sie zum Beispiel bei privaten Zusammenkünften nicht mitgezählt. Dort wo ein negativer Corona-Test Voraussetzung ist, sind Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Damit müssen sie kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Auch Quarantäne-Pflichten gelten nicht für Geimpfte und Genesene, etwa bei Einreisen aus dem Ausland. Dies gilt allerdings nicht für Reisen aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten.

Geimpfte müssen für die genannten Ausnahmen einen mindestens 14-tägigen, vollständigen Corona-Impfschutz nachweisen, zum Beispiel mit dem Impfpass. Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Keine Erleichterungen für geimpfte, genesene und getestete Personen gibt es unterdessen beim Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung und beim Einhalten des Abstandsgebotes.

Weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland auf seiner Internetseite unter www.havelland.de/coronavirus zusammengestellt.