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Landkreis ermöglicht die Nutzung seiner Sporthallen für Vereine

Die vom Landkreis Havelland betriebenen Sporthallen stehen den Sportvereinen entsprechend der zuletzt erfolgten Lockerungen der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg ab sofort unter Auflagen wieder zur Verfügung. Dies gilt jedoch nur solange die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis weiter unter dem Wert von 100 liegt.

Die vom Landkreis Havelland betriebenen Sporthallen stehen den Sportvereinen entsprechend der zuletzt erfolgten Lockerungen der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg ab sofort unter Auflagen wieder zur Verfügung. Dies gilt jedoch nur solange die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis weiter unter dem Wert von 100 liegt.

Die Öffnung der Sporthallen bis zu den Sommerferien erfolgt für alle Vereine, die bereits bewilligte Trainingszeiten in den Hallen des Landkreises haben und ein Hygienekonzept für den Trainingsbetrieb vorlegen. Seit dem 1. Juni 2021 ist kontaktfreier Sport in Innenräumen wieder zulässig, wenn Zutritt und Aufenthalt gesteuert und beschränkt werden. Sportausübende müssen negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein (dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren). Die Personendaten aller Sportler müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden und die Einhaltung des Abstandsgebots muss eingehalten werden. Außerdem muss regelmäßig gelüftet werden. Und es muss sichergestellt werden, dass Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen – mit Ausnahme von Toiletten – nicht von Sportausübenden über 14 Jahren genutzt werden.

Ab dem 3. Juni 2021 soll auch Kontaktsport in Innenräumen mit bis zu 30 Personen wieder möglich sein. Die genauen Bestimmungen hierzu sollen mit einer Änderung der brandenburgischen Corona-Eindämmungsverordnung in dieser Woche beschlossen werden.

Kontaktfreier Individualsport unter freiem Himmel ist derweil bei Symptomfreiheit in Brandenburg bereits ohne Personenbegrenzung möglich. Dabei ist das Abstandsgebot einzuhalten. Personen, die mehr als 14 Jahre alt sind, dürfen zudem keine Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen – mit Ausnahme von Toiletten – nutzen. Kontaktsport ist draußen derzeit mit bis zu zehn Personen erlaubt. Hier gilt zusätzlich, dass ein negativer Corona-Test vorliegen muss (von der Testpflicht sind Kinder bis 6 Jahren befreit). Geplant ist, dass mit der Änderung der Eindämmungsverordnung die Personengrenze für den Kontaktsport unter freiem Himmel ab 3. Juni 2021 aufgehoben wird.