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Landkreis fördert Facharztpraxis in Falkensee

Der Landrat übergibt einen weiteren Zuwendungsbescheid aus dem Förderprogramm Verbesserung der medizinischen Versorgung im Landkreis Havelland

Einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 20.000 Euro hat Landrat Roger Lewandowski am Mittwoch, den 21. September 2022, an die Fachärztin Dr. med. Anja Schirbel überreicht. Hierbei handelt es sich um eine Niederlassungsförderung im Zuge der Förderrichtlinie zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im Landkreis Havelland.

Bereits im August vergangenen Jahres hat sich die 1976 in Forst/ Lausitz geborene Anja Schirbel als Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie mit ihrer neugegründeten Praxis in Falkensee niedergelassen. Dabei gibt es neben Frau Dr. Schirbel im Havelland lediglich eine weitere, ambulante Praxis mit gastroenterologischem Schwerpunkt, welche ebenfalls in Falkensee angesiedelt ist. Trotz hälftigem Kassensitz werden in der Facharztpraxis, deren Hauptgewicht in der Diagnostik und Therapie von Magen- und Darmerkrankungen liegt, Sprechzeiten an fünf Tagen in der Woche, sowie ein großes Spektrum an Untersuchungen, von Tumor Vor- und Nachsorge bis hin zu Kapselendoskopie oder auch Sonografie, angeboten. Weitere Informationen über die Praxis sind auf der Internetseite https://www.gastropraxis-havelland.de zu finden.

Erst in der vergangenen Woche wurde ein Nauener Arzt mit einem Zuwendungsbescheid bedacht. Im Juli 2021 eröffnete Adrian Kraschewski, Facharzt für Psychatrie und Psychotherapie, gemeinsam mit Mitbegründerin und Ehefrau Anna Kraschewski eine ambulante Praxis in Nauen, deren Angebot neben der vertragsärztlichen Regelversorgung auch soziotherapeutische, gruppentherapeutische und aufsuchende Hilfe umfasst.

Das Förderprogramm zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im Havelland wurde im Jahr 2016 aufgelegt und verfolgt seitdem das Ziel, die medizinische Versorgung im Havelland möglichst flächendeckend, wohnortnah sowie auf qualitativ hohem Niveau zu gewährleisten. Bis zum Jahr 2024 werden neben Ärzten / Ärztinnen in Weiterbildung zum Facharzt / zur Fachärztin für Allgemeinmedizin oder FA Öffentliches Gesundheitswesen während der ambulanten Weiterbildungsphase mit monatlichen Beträgen von bis zu 1.000 Euro auch Übernahmen sowie Neuansiedlungen durch eine Einmalzahlung von bis zu 20.000 Euro unterstützt. Die Fördermittel sind dabei nicht zurückzuzahlen, sofern man sich für eine fünfjährige Tätigkeit im Landkreis verpflichtet. Seit 2016 hat der Landkreis nun bereits Fördermittel in Höhe von 273.000 Euro ausgereicht.