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Landwirtschaftsministerium verlängert Eilverordnung zum Schutz vor der Maul- und Klauenseuche um weitere zwei Tage

Die Eilverordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS) wurde heute nochmals für das gesamte Land Brandenburg durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) um zwei Tage verlängert.

Das Landwirtschaftsministerium begründet die Maßnahme damit, dass noch immer keine vollständige Übersicht über die Tierseuchenlage gegeben ist. Alle zwölf Rinder des Ausbruchsbestandes im Landkreis Märkisch-Oderland wurden in der Zwischenzeit durch das Landeslabor positiv getestet. Die Rinder wurden unmittelbar nach Feststellung der Erkrankung gekeult.

Die Eilverordnung hat Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe und die nachgeordnete Verarbeitung.

Danach dürfen Halterinnen und Halter von Tieren der Arten Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Kameliden (Klauentiere) diese bis Ablauf des 17.01.25 nicht aus ihrem Betrieb verbringen. Tierbewegungen innerhalb des Betriebes sind möglich.

Da Tierkörperteile ebenfalls nicht aus dem Betrieb bzw. der privaten Tierhaltung heraus gelangen dürfen, kann Fleisch aus Schlachtungen das Betriebsgelände weiterhin nicht verlassen. Auch der Transport von Fleisch in einen Verarbeitungsbetrieb ist nicht gestattet.

Gülle der genannten Tierarten darf ebenfalls nicht vom Betriebsgelände verbracht werden. Betreiberinnen und Betreiber von Biogasanlagen können Gülle nur in betriebseigene Biogasanlagen einbringen, wenn sie direkt im eigenen Betrieb anfällt. Anderenfalls muss auf Substrate wie Maissilage oder Hühnerkot ausgewichen werden.

Schlachtbetriebe im Land Brandenburg dürfen ausschließlich Tiere aus anderen Bundesländern schlachten.

Auch im Landkreis Havelland sind die ersten Auswirkungen auf den internationalen Handelsverkehr spürbar. Exportzertifizierungen von Produkten der betroffenen Tierarten in Drittländer wie z. B. Milchpulver in verarbeiteter Form können nicht durchgeführt werden.