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Schrittweise Lockerungen der Corona-Regeln

Änderung der Eindämmungsverordnung ermöglicht ab 21. Mai 2021 Außengastronomie, Kulturveranstaltungen und touristische Angebote.

In dieser Woche hat das Brandenburger Landeskabinett eine Änderung der Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen. Dadurch können in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 schrittweise Lockerungen der derzeitigen Beschränkungen erfolgen. Dies betrifft unter anderem die Öffnung der Außengastronomie, das Durchführen von Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel, touristische Angebote sowie den Sport.

So können ab dem21. Mai 2021, dem Freitag vor Pfingsten, Gaststätten ihre Außenbereiche öffnen. Gäste müssen dann jedoch vor ihrem Besuch einen Termin buchen – dies kann auch direkt am Eingang erfolgen. Sie dürfen zudem keine Covid-19-Symptome haben und müssen in den letzten 24 Stunden negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein. Die Gaststätten müssen außerdem die Personendaten ihrer Gäste zur möglichen Kontaktnachverfolgung erfassen. An einem Tisch dürfen nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten sitzen. Zwischen den Gästen verschiedener Tische muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Veranstaltungen von Kultureinrichtungen sind ab dem 21. Mai unter freiem Himmel mit bis zu 100 zeitglich anwesenden Personen wieder erlaubt. Auch hier gilt, dass die Besucher keine Corona-Symptome haben und ein negatives Testergebnis nachweisen können (Kinder bis sechs Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen).

Mehr Möglichkeiten für Tourismus und Sport

Auch touristische Übernachtungen sind in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie auf Charterbooten mit Übernachtungsmöglichkeit ab 21. Mai wieder möglich. Es dürfen aber nur Gäste beherbergt werden, die keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen und die vor Beginn der Beherbergung negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sind (von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren). Außerdem dürfen in der jeweiligen Unterkunft nur Angehörige aus zwei Haushalten gemeinsam beherbergt werden. Ebenso muss die Unterkunft über eine eigene Sanitärausstattung verfügen. Gemeinschaftliche Sanitäranlagen, zum Beispiel auf einem Campingplatz, bleiben geschlossen.

Touristische Angebote wie Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge dürfen ebenfalls stattfinden. Die Fahrgäste müssen sich allerdings während der Fahrt auf festen Sitzplätzen unter freiem Himmel aufhalten, dürfen keine Covid-19-Symptome haben und müssen einen negativen Testnachweis vorlegen (ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter sechs Jahren).

Kontaktfreier Individualsport auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist ab dem 21. Mai bei Symptomfreiheit ohne Personen-Begrenzung gestattet. Dabei ist das Abstandsgebot einzuhalten. Personen im Alter über 14 Jahren dürfen aber keine Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen (mit Ausnahme von Toiletten) nutzen.

Kontaktsport ist dann mit bis zu zehn Personen auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel erlaubt. Neben den Bedingungen des kontaktfreien Individualsports gilt hier zusätzlich, dass ein negativer Corona-Test vorliegen muss (von der Testpflicht sind Kinder bis 6 Jahren befreit).

Ab dem 1. Juni 2021 ist unter Auflagen auch wieder kontaktfreier Indoor-Sport, etwa in Fitnessstudios, Sporthallen oder Tanzstudios, zulässig. Betreiber müssen dazu den Zutritt und Aufenthalt aller Sportler steuern und beschränken, Sportausübende haben nur mit einem gebuchten Termin Zutritt und sie müssen negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein (dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren). Die Personendaten aller Sportler müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden und die Einhaltung des Abstandsgebots muss eingehalten werden. Außerdem muss regelmäßig gelüftet werden. Und es muss sichergestellt werden, dass Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen, mit Ausnahme von Toiletten, nicht von Sportausübenden über 14 Jahren genutzt werden.

Voraussetzung für alle Lockerungen ist eine stabile Corona-Inzidenz von unter 100. Im Landkreis Havelland liegt diese mit Stand vom Freitag, den 14. Mai, bei 76,69 (Vorwoche: 88,35) Seit Beginn der Corona-Pandemie sind insgesamt 6070 Personen aus dem Havelland positiv auf Covid-19 getestet worden. Das sind 127 mehr als am Freitag der Vorwoche. Insgesamt gelten 5629 Personen inzwischen als genesen (Vorwoche: 5489), 179 Havelländer sind mit Covid-19 verstorben (Vorwoche: 176). Damit sind aktuell 262 Havelländer nachweislich mit dem Coronavirus infiziert (Vorwoche: 278).

Weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland auf seiner Internetseite unter www.havelland.de/coronavirus zusammengestellt.