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Schutzzone auf dem Nymphensee eingerichtet

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz des süd-südöstlichen Uferbereichs am Nymphensee bei Brieselang.

Mit einer Allgemeinverfügung schränkt der Landkreis Havelland den Gemeingebrauch des Nymphensees bei Brieselang ein, um Natur und Landschaft – insbesondere das süd-südöstliche Uferareal sowie die zwei auf dem See befindlichen Inseln – zu schützen. Hierzu wird ein mit Bojen abgegrenzter Bereich geschaffen, in dem etwa das Baden, Eissport sowie das Befahren ganzjährig verboten werden. Auch das Baden im betreffenden Uferbereich sowie das Betreten der beiden Seeinseln wird ganzjährig untersagt, was mit einer entsprechenden Beschilderung vor Ort sichtbar gemacht wird. Durch die Sperrung des kleinen Teilbereichs erfolgt eine klare Trennung zwischen den touristisch nutzbaren Seeflächen und denen, die den Belangen des Naturschutzes vorbehalten sind.

Der Nymphensee erfüllt eine wichtige Funktion für den Umwelt- und Naturschutz und ist ein nach Bundesnaturschutzgesetz geschütztes Biotop. Seine Uferzonen bieten Lebensraum für verschiedenste Tier- und Pflanzenarten. Die beiden Inseln innerhalb des Sees gelten als besondere Rückzugsorte für dort lebende Tiere. Auch der süd-südöstliche Uferbereich ist Rückzugsort für Wasservögel und wasserliebende Singvögel. Die sich dort entwickelnden Wasserpflanzen wirken sich maßgeblich auf die gute Wasserqualität des Sees aus.

Seit 2022 ist der Nymphensee für alle Besucherinnen und Besucher frei zugänglich. Der vormals kostenpflichtige Eintritt und die ehemalige Umzäunung des Badebereichs sind weggefallen. Bei Vor-Ort-Begehungen durch das Umweltamt wurde festgestellt, dass insbesondere der Schilfgürtel im bis dahin weitestgehend ungestörten süd-südöstlichen Bereich bereits an mehreren Stellen beeinträchtigt worden ist. Die zunehmende Frequentierung des Sees hat dort zu einem schrittweisen Rückgang der Ufervegetation geführt.

Im Hinblick auf die wachsenden Einwohnerzahlen im Berliner Umland und die vielen Besucher in der Badesaison ist von einer zunehmend stärkeren Belastung des Nymphensees auszugehen. Mit der nun erfolgten Abgrenzung soll der süd-südöstliche Uferbereich nachhaltig geschützt werden, während die touristisch nutzbaren Bereich im Norden und Oste des Sees weiter für Badegäste zur Verfügung stehen. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 07/2023 des Landkreises Havelland zu finden.