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Wasserschutzgebiet bei Buschow festgesetzt

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Havelland informiert über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Buschow.

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Havelland informiert über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Buschow. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 40/2020 für den Landkreis Havelland vom 2. Dezember 2020 trat die Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Buschow in Kraft. Das festgesetzte Wasserschutzgebiet befindet sich im Amt Nennhausen in der Gemeinde Märkisch Luch, südöstlich des Ortsteiles Buschow.

Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in den Fassungsbereich (Zone I), in die engere Schutzzone (Zone II) und in die weitere Schutzzone (Zone III). In diesen Schutzzonen gelten Verbote und Nutzungsbeschränkungen, wie zum Beispiel bei der Düngung. Dadurch soll über viele Jahre die gute Qualität des Trinkwassers aus dem Wasserwerk Buschow gesichert werden. Dieses Wasserwerk wird vom Wasser- und Abwasserverband Rathenow betrieben.

Der Verordnungstext mit den Schutzbestimmungen sowie die entsprechende Übersichtskarte können digital über die Internetseite des Landkreises Havelland abgerufen werden. Alternativ kann die Wasserschutzgebietsverordnung mit den Wasserschutzgebietskarten im Umweltamt, untere Wasserbehörde, Dienststelle Nauen, Goethestraße 59/60 oder im Amt Nennhausen, Fouqué-Platz 3 in Nennhausen, zu den öffentlichen Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.