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Information über die Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses für die Wahl des Kreistages des Landkreises Havelland am 26. Mai 2019
Der Kreiswahlausschuss besteht gemäß § 16 Abs. 1 BbgKWahlG aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und fünf Beisitzern. Der Kreiswahlleiter beruft die Beisitzer auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen aus den wahlberechtigten Personen des Wahlgebietes.