Wahlbehörden sind die Amtsdirektoren, die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und die Ober-bürgermeister der kreisfreien Städte. Die Wahlbehörde ist kein Wahlorgan. Sie ist jedoch für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verantwortlich und unterstützt insoweit die Wahlorgane (z.B durch das Führen des Wählerverzeichnisses, Ausstellung der Wahlscheine).
Die Wahlbehören im Landkreis Havelland:
Wahlkreis 1
Wahlkreis 2
Wahlkreis 3
Wahlkreis 4