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Informationen über die Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 4 und des gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Wahlkreise 5 und 6 zur Landtagswahl am 1. September 2019
Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter als dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Kreiswahlleiters und fünf Beisitzern. Der Kreiswahlleiter beruft die Beisitzer vor der Wahl aus dem Kreis der wahlberechtigten Personen nach Vorschlägen der in den Vertretungen der zuständigen Landkreise oder kreisfreien Städte vertretenen Parteien oder politischen Vereinigungen.