Zum Meldeportal: https://gesundheitsamt.hvlnet.de/immunitaetsnachweise
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Allgemeinen und ergänzenden Informationen nach DSGVO
Auf Grundlage der eingehenden Meldungen sowie den Einschätzungen der meldenden Einrichtungen und Unternehmen nimmt das Gesundheitsamt eine Prüfung einer möglichen Versorgungsgefährdung vor. Die gemeldeten Beschäftigten dürfen zunächst solange weiter ihrer Tätigkeit nachgehen, bis das Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot ausspricht. Stellt das Gesundheitsamt eine Versorgungsgefährdung fest, ruht die Entscheidung zunächst für sechs Wochen und wird dann erneut aufgegriffen.
Ist eine Versorgungsgefährdung durch ein Tätigkeitsverbot nicht anzunehmen, wird die gemeldete Person zunächst vom Gesundheitsamt noch einmal aufgefordert, die nach § 20a Infektionsschutzgestz erforderlichen Dokumente einzureichen. Erfolgt die Vorlage nicht innerhalb von drei Wochen, erhalten die betroffenen Personen ein Impf- und Aufklärungsangebot sowie Hinweise zu den möglichen Folgen der Nichtvorlage. Erst am Ende steht die Einzelfallentscheidung des Amtsarztes. Bis zur Einzelfallentscheidung darf der ungeimpfte Mitarbeiter weiter tätig sein.