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Allgemeinverfügung zur Schwarzwildbejagung erlassen

In Brandenburg soll vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest Schwarzwild stärker bejagt und die Fallwildsuche intesiviert werden. Der Landkreis Havelland hat nun eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Nachdem am 27. September 2020 im Landkreis Märkisch Oderland, 60 Kilometer entfernt vom ersten Ausbruchsort in Deutschland, bei einem als gesund erlegten Frischling die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt wurde, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg in einem Erlass verfügt, dass alle Jagdausübungsberechtigten im Land Brandenburg Schwarzwild verstärkt bejagen und die Fallwildsuche intensivieren sollen. Auf Grundlage der in der gesamten Bundesrepublik gültigen Schweinepestverordnung hat der Landkreis Havelland daraufhin nun eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die sich an alle Jagdausübungsberechtigten richtet.

Das Ziel ist es dabei, dass Jäger mittels Drückjagden oder Einzeljagd die Schwarzwilddichte weiter reduzieren. Bereits seit 2018 erhalten Jäger für jedes über eine Referenzstrecke erlegte Wildschwein eine sogenannte Erlegerprämie von 50 Euro. Ebenfalls müssen die Reviere ab sofort regelmäßig abgelaufen und besichtigt werden, um tote Tiere aufzufinden und die Probenahme sowie Laboruntersuchung zu veranlassen. Auch hierfür wird je Tupferprobe eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro gewährt.

Jedes tot aufgefundene Wildschwein muss beim Landkreis angezeigt werden. Die Bürgerservicebüros in Nauen, Falkensee und Rathenow geben die entsprechenden Probenröhrchen aus und nehmen diese nach Beprobung auch wieder entgegen. Um den Fundort genau bestimmen zu können, sollen mit der Probe die Koordinaten des Fundortes angegeben werden. Diese kann man per App auf dem Smartphone direkt am Fundort bestimmen. Die App „Tierfund-Kataster“ kann kostenfrei im App-Store oder Playstore heruntergeladen werden. Eine Anleitung zur Installation sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises Havelland unter der Rubrik „Informationen Afrikanische Schweinepest“ zu finden.

„Wer als Spaziergänger oder beim Pilze sammeln ein totes Wildschwein entdeckt, sollte Abstand zu dem Tier halten und den Fund unter Beschreibung des Ortes beim havelländischen Veterinäramt melden“, sagt Landrat Roger Lewandowski. Sofern der zuständige Jagdausübungsberechtigte bekannt ist, sollte auch dieser informiert werden. „Auf diesem Weg kann das Wildschwein schnell auf das ASP-Virus untersucht werden und es können im positiven Fall entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.“

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die Wild- und Hausschweine betrifft. Bei infizierten Tieren führt sie mehrheitlich zum Tode. Für Menschen sowie andere Haus- und Nutztierarten ist sie dagegen ungefährlich, kann aber mit Lebens- oder Futtermitteln und kontaminierten Gegenständen von Schweinehaltung zu Schweinehaltung oder Wildgebiet zu Wildgebiet übertragen werden. Im Land Brandenburg wurde bislang bei 50 Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt (Stand: 7. Oktober 2020). „Das Havelland ist bisher nicht betroffen, die Fundorte liegen im Osten Brandenburgs nahe der Grenze zu Polen“, so Landrat Lewandowski. „Dennoch beobachten wir die Lage aufmerksam und treffen erste Vorkehrungen für einen möglichen Fall in der Region.“

Die nun erlassene Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nummer 32/2020 des Landkreises Havelland veröffentlicht. Dieses kann in den Bürgerservicebüros des Landkreises in Falkensee, Nauen und Rathenow oder auf der Internetseite des Landkreises in der Rubrik Amtsblatt  eingesehen werden.