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Ehrenamtliche Richter und Jugendschöffen gesucht

Die Kreisverwaltung Havelland sucht geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl zum ehrenamtlichen Richter und Jugendschöffen.

In diesem Jahr enden die Wahlperioden der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sowie der Jugendschöffen. Für das Verwaltungsgericht Potsdam, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das Landgericht Potsdam und die Amtsgerichte Nauen und Rathenow werden daher Nachfolger gesucht.

Die Auserwählten wirken in den Verhandlungen der jeweiligen Gerichte mit und unterstützen den Richter in der Rechtsfindung. Als Nichtjuristen kommt den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern dabei die Aufgabe zu, ihre Lebenserfahrungen, Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in die Verfahren einzubringen.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber müssen mit Beginn der anstehenden Amtsperiode mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, ihren Wohnsitz im Gerichtsbezirk haben und sich gesundheitlich geeignet fühlen, Gerichtsverhandlungen, ggf. an mehreren Tagen, zu folgen.

Über die formalen Voraussetzungen hinaus sollten Laienrichterinnen und Laienrichter beim Jugendgericht in besonderem Maße erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Eine solche Erfahrung kann sich aus längerfristiger beruflicher sowie ehrenamtlicher Betätigung im Bereich der Jugendarbeit oder Jugendhilfe sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit ergeben.

Für die Wahlausschüsse an den Amtsgerichten Nauen und Rathenow werden zudem Vertrauenspersonen gesucht. Sie haben die Aufgabe, die Haupt- und Hilfsschöffen an den Amtsgerichten für die nächsten fünf Jahre - auf Grundlage der durch die Gemeinden erstellten Vorschlagslisten - zu wählen.

Die Bewerbungen als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Potsdam, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und als Vertrauensperson in den Wahlausschüssen werden bis 16. Februar 2018 erbeten. Wer sich hingegen für die Tätigkeit als Jugendschöffin oder Jugendschöffe interessiert, hat bis zum 31. März 2018 Zeit, seine Unterlagen beim Landkreis einzureichen.

Die Bewerbungsformulare stehen Ihnen im Folgenden zur Verfügung:

Bewerbung für das Amt der ehrenamtlichen Richterin/ des ehrenamtlichen Richters

Bewerbungsunterlagen

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

Bewerbung als Jugendschöffin/ Jugenschöffe

Bewerbungsunterlagen

Bewerbung als Vertrauensperson

Bewerbungsunterlagen

Informationen und Bewerbungsunterlagen erhalten Interessierte darüber hinaus in den örtlichen Bürgerservicebüros der Kreisverwaltung in Rathenow, Nauen und Falkensee sowie die Wahl der Jugendschöffen betreffen im Jugendamt (Tel.: 03321/403-5353, Jugendamt@havelland.de).

Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind an die Bürgerservicestellen des Landkreises zu richten.