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Geflügelpest: Geflügel im gesamten Landkreis Havelland muss im Stall gehalten werden

In Sachen Geflügelpest mahnt Amtstierärztin Dr. Ulrike Pfisterer zu erhöhter Vorsicht. Da die Ursache der Geflügelpestausbrüche in Oberhavel, Potsdam-Mittelmark und nun auch in Ostprignitz-Ruppin bislang nicht sicher festgestellt werden konnte, ist ein Ausbruch auch im Landkreis Havelland jederzeit möglich.

 

Alle Geflügelhalter werden daher nochmals ausdrücklich aufgefordert, umgehend ihre Tiere gemäß § 13 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung aufzustallen - in einem geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung. Dies gilt seit dem 21. Dezember für den gesamten Landkreis Havelland und nicht nur im Beobachtungsgebiet Milower Land.

Die Veterinäre des Landwirtschaftsamtes sind im Landkreis unterwegs, um die Einhaltung dieser Verordnung zu überprüfen.

 

Von den Befunden her kann jedoch für den Landkreis eine erste Entwarnung gegeben werden: Alle bisher gezogenen Proben und klinischen Untersuchungen gaben keinen Hinweis auf einen Ausbruch der Geflügelpest im Havelland. Insgesamt wurden im Beobachtungsgebiet 1562 Stück Geflügel untersucht.

 

Bei Erkrankungen oder vermehrten Todesfällen im Hausgeflügelbestand ist der Hoftierarzt zu informieren. Tot aufgefundene Wildvögel sind der Leitstelle im Kreis unter Tel. 03385-5600 zu melden.