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Information des Bürgerservicebüros: Rente mit 67, Kontenklärung, Kurbehandlung - Beratungsangebote

Im März dieses Jahres hat der Bundestag die schrittweise Anhebung der Regelaltersrente auf 67 Jahre beschlossen. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1964 steigt hier das Rentenalter ab 2012 schrittweise bis 2029 von 65 auf 67 Jahre. Wie bei fast allen gesetzlichen Regelungen gibt es aber auch Ausnahmen, d.h. Vertrauensschutzregelungen für bestimmte Personengruppen.

 

Vor diesem Hintergrund lädt das Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland ein, sich in seinen Filialen in Rathenow und Nauen über alle Neuregelungen zu informieren und zu welchen Bedingungen man wann in Rente gehen kann. Die Mitarbeiter nehmen Anträge für Rentenversicherungsträger auf und leiten diese weiter. Ist das Rentenversicherungskonto nicht vollständig geklärt und weist Lücken auf, nehmen sie den Antrag auf "Kontenklärung" auf, unterstützen bei Recherchen nach alten Unterlagen und prüfen die Vollständigkeit.

 

Des weiteren sind in den Bürgerservicebüros alle Antragsformulare, z.B. für Alters-, Erwerbsminderung-, Witwen- und Witwer-, Waisen- oder Erziehungsrente vorrätig. Es können Rehabilitationsmaßnahmen wie eine Kurbehandlung, berufliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Berufsleben oder der Versorgungsausgleich im Zusammenhang mit Ehescheidungen beantragt werden. Die Mitarbeiter der Bürgerservicebüros beraten dabei gern, sind beim Ausfüllen der Anträge behilflich und halten weitere, vielfältige Leistungen vor.

 

Bürgerservicebüros in Rathenow: Tel 03385 551-1210 und in Nauen Tel. 03321 403 5888. Im Internet: www.havelland.de / Bürgerservicebüro